Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie ist eine der Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz. Sie ermöglicht es dem Volk, sich zu Entscheiden des Bundesparlaments zu äussern oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen. Kern der Direkten Demokratie sind die Instrumente Initiative und Referendum.

In der Schweiz ist dem Volk eine wesentliche Mitwirkung bei politischen Entscheiden auf jeder politischen Ebene eingeräumt. Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren besitzen neben dem Wahlrecht auch das Recht, über Sachfragen abzustimmen. Rund vier Mal jährlich ist die Bevölkerung an die Urnen gerufen, um zu durchschnittlich fünfzehn Sachfragen Stellung zu nehmen. In den letzten Jahrzehnten betrug die Stimmbeteiligung im Mittel etwas mehr als 40%. 

Bürgerinnen und Bürger verfügen auch über die Möglichkeit, Sachfragen selber zur Abstimmung zu bringen. Das mittels den Instrumenten Initiative und Referendum, wovon letzteres eine fakultative und eine obligatorische Form kennt. Diese drei Instrumente bilden der Kern der direkten Demokratie.

Volksinitiative

Die Volksinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Vorschläge zur Änderung oder Erweiterung der Verfassung einzureichen. Ihre Wirkung besteht darin, die politische Debatte zu einem genau umschriebenen Thema anzuregen oder neu zu lancieren. Damit eine Volksinitiative gültig ist und zur Abstimmung gebracht wird, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften gesammelt werden. Die Behörden können einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und hoffen, dass Volk und Stände diesem den Vorzug geben.

Fakultatives Referendum

Bundesgesetze und andere Erlasse der Bundesversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. So können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass das verabschiedete Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzestextes müssen 50’000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zur Volksabstimmung kommt.

Obligatorisches Referendum

Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament untersteht dem obligatorischen Referendum, das heisst, sie muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Beitritt der Schweiz zu gewissen internationalen Organisationen untersteht dem obligatorischen Referendum.