Ziel 13: Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

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Der Klimawandel stellt eine zentrale Herausforderung für nachhaltige Entwicklung dar. Die Erwärmung der Erdatmosphäre löst Veränderungen im globalen Klimasystem aus. Diese gefährden in wenig entwickelten Weltregionen die Lebensgrundlagen weiter Bevölkerungsteile, während in entwickelten Gegenden vor allem die Infrastruktur und einzelne Wirtschaftszweige den Risiken des Klimawandels ausgesetzt sind. Durch Veränderungen der Niederschlags- und Temperaturzyklen sind zudem Ökosysteme, wie z.B. Wälder, landwirtschaftliche Kulturflächen, Berggebiete und Ozeane sowie die darin lebenden Pflanzen, Tiere und Menschen betroffen. Weltweit stieg der Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) zwischen 1990 und 2012 um über 50%.

Ziel 13 fordert die Staaten dazu auf, Klimaschutzmassnahmen in ihre nationalen Politiken einzubeziehen und sich gegenseitig bei den Herausforderungen zu unterstützen. Im Rahmen von Ziel 13 wird  das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen als das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel anerkannt. In Ergänzung zu diesen Verhandlungen geht es um eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Naturkatastrophen. Das Versprechen  der entwickelten Länder, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, wird bekräftigt.

Ziel 13: Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen*

13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken

13.2: Klimaschutzmassnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen

13.3: Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern

13.a: Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmassnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird

13.b: Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen