Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern

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Der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität sind für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie für das Überleben der Menschen entscheidend. Statistiken zeigen jedoch einen konstanten Rückgang von Biodiversität und Verlust von Wald. Der Verlust von Waldfläche bedroht das menschliche Wohlergehen, wobei insbesondere die arme Landbevölkerung, darunter indigene und lokale Gemeinschaften, betroffen sind. Biodiversität und Wälder tragen zur Armutsreduktion bei, indem sie Ernährungssicherheit und Gesundheit ermöglichen, saubere Luft und sauberes Wasser bereitstellen und CO2 Emissionen speichern. Biodiversität ist die  Grundlage für ökologische Entwicklung.

Ziel 15 fordert den Erhalt, die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen. Bis 2020 soll die Entwaldung beendet und geschädigte Wälder wiederhergestellt werden. Die Wiederaufforstung sollen weltweit beträchtlich erhöht werden. Ebenso soll die Wüstenbildung bis 2030 bekämpft und von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffene Flächen saniert  werden. Zum Schutz der Artenvielfalt fordert Ziel 15 dringend Massnahmen, um die Wilderei und den Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten zu beenden.

Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

15.1: Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüsswasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten

15.2: Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen

15.3: Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschliesslich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine Welt anstreben, in der die Landverödung neutralisiert wird

15.4: Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschliesslich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken

15.5: Umgehende und bedeutende Massnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern

15.6: Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

15.7: Dringend Massnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen

15.8: Bis 2020 Massnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen

15.9: Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen

15.a: Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen

15.b: Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung

15.c: Die weltweite Unterstützung von Massnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen