Der Bundesrat schliesst ein Sitzabkommen und eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel ab

Medienmitteilung, 13.06.2016

Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, hat am 13. Juni 2016 im Namen des Bundesrats ein Sitzabkommen und eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel unterzeichnet. Dumisani Dladla, der Leiter des Sekretariats des Vertrags über den Waffenhandel, unterzeichnete die beiden Dokumente im Namen des Sekretariats.

Der Vertrag über den Waffenhandel ist im aussenpolitischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Interesse der Schweiz. © EDA
Der Vertrag über den Waffenhandel ist im aussenpolitischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Interesse der Schweiz. EDA

Der Vertrag über den Waffenhandel wurde am 2. April 2013 von der Generalversammlung der UNO verabschiedet. Für die Schweiz trat das Abkommen am 30. April 2015 in Kraft. Das Abkommen ist die erste völkerrechtlich verbindliche Regelung für den Handel mit Waffen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, ein nationales Kontrollsystem zu schaffen und zu unterhalten sowie den Transfer von konventionellen Waffen nicht zu genehmigen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese dazu dienen könnten, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zu begehen. Es verpflichtet sie zudem zu prüfen, ob ein überwiegendes Risiko besteht, dass die exportierten Waffen dazu verwendet werden könnten, eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte zu begehen, und allenfalls die Exportbewilligung zu verweigern.

Bei der ersten Konferenz der Vertragsstaaten im August 2015 in Mexiko wurde Genf zum Sitz des Vertragssekretariats bestimmt. In diesem Zusammenhang hat Bundesrat Didier Burkhalter heute zwei Dokumente unterzeichnet. Gestützt auf das Gaststaatgesetz hat der Bundesrat beschlossen, dem Sekretariat durch den Abschluss eines Sitzabkommens die für zwischenstaatliche Organisationen üblichen Vorrechte und Immunitäten zu gewähren. Das zweite Dokument betrifft die Finanzbeiträge der Schweiz an das Sekretariat, mit denen die Administration unterstützt werden soll. Wie angekündigt finanziert die Schweiz insbesondere Büroräumlichkeiten sowie administrative Dienstleistungen für das Sekretariat.

Der Vertrag über den Waffenhandel ist im aussenpolitischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Interesse der Schweiz. Er stärkt die traditionelle Rolle der Schweiz als Fürsprecherin in humanitären Fragen, die sich besonders für das humanitäre Völkerrecht und eine aktive Friedenspolitik einsetzt. Dank seiner Präsenz in Genf kann das Vertragssekretariat positive Synergien mit internationalen Organisationen in Genf nutzen. Es bestätigt und stärkt die Rolle der Schweiz und des internationalen Genf bei der Umsetzung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Die nächste Konferenz der Vertragsstaaten findet im August 2016 in Genf statt.


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