Um die UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umzusetzen, braucht es eine gestärkte Finanzierungsbasis. Neben politischem Engagement und öffentlichen Mitteln soll auch der Privatsektor einen grösseren Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten. Im Juli 2015 hat sich die Staatengemeinschaft auf ein Rahmenwerk zur Umsetzung und Finanzierung der Agenda2030 geeinigt – die Addis Abeba Aktionsagenda.
Umsetzung und Finanzierung
Der globale Investitionsbedarf zum Erreichen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beträgt gemäss Schätzungen der UNO fünf bis sieben Billionen US-Dollar pro Jahr. Diese Summe lässt sich nur bereitstellen, wenn öffentliche und private Geldgeber sich ergänzen. Mitte Juli 2015 einigte sich die Staatengemeinschaft an der 3. Internationalen Konferenz für Entwicklungsfinanzierung deshalb auf einen Massnahmenkatalog, mit welchem die Finanzierung der Agenda 2030 erreicht werden sollen. Die sogenannte Addis Abeba Aktionsagenda stellt einen integralen Bestandteil der Agenda 2030 dar. Das Rahmenwerk umfasst eine Reihe von Lösungsansätzen:
Mobilisierung inländischer Ressourcen
Die Mobilisierung inländischer Ressourcen ist gemäss der Addis Abeba Aktionsagenda eine zentrale Finanzierungsquelle für nachhaltige Entwicklung. Diese Ressourcen tragen dazu bei, funktionierende Institutionen für nachhaltige Entwicklung aufzubauen, die Rechenschaftspflicht von Regierungen gegenüber der Bevölkerung zu stärken und die Abhängigkeit von ausländischer Unterstützung zu senken. Die Addis Abeba Aktionsagenda sieht zu diesem Zweck unter anderem vor, nationale Steuersysteme zu stärken und die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Steuerhinterziehung und illegaler Finanzströme zu intensivieren. Die Schweiz bleibt hier engagiert, setzt internationale Standards um und leistet technische Hilfe zugunsten anderer Staaten.
Private Finanzressourcen
Die Addis Abeba Aktionsagenda anerkennt den wichtigen Beitrag, welcher der Privatsektor zur Umsetzung der Ziele leisten kann, z.B. mittels privater Direktinvestitionen in nachhaltige Entwicklung, Rücküberweisungen von Migrantinnen und Migranten sowie Finanzmittel von Stiftungen und gemeinnützigen Geldgebern. Damit der Privatsektor vermehrt in Aktivitäten zur Förderung nachhaltiger Entwicklung investiert, sind in allen Ländern ein förderliches regulatorisches Umfeld und entsprechende Anreize wichtig. Zudem sollen öffentlich-private Partnerschaften gefördert werden, was gerade in der Schweiz gelebt wird.
Gezielte Verwendung öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit
Die offizielle Entwicklungszusammenarbeit bleibt auch in der Zukunft ein wichtiges Finanzierungsmittel. Diese soll in Zukunft vermehrt den ärmsten Ländern zukommen und von Wirksamkeitskriterien geleitet werden. Die offizielle Entwicklungszusammenarbeit soll zudem vermehrt dazu eingesetzt werden, eine Hebelwirkung zu erzielen, indem sie etwa zur Mobilisierung interner Ressourcen oder zusätzlicher Ressourcen des Privatsektors beiträgt. Die Schweiz hält ihrerseits am Zielwert fest, 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die offizielle Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden. Gleichzeitig anerkennt sie weiterhin das UNO-Ziel von 0.7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die offizielle Entwicklungszusammenarbeit.
Nicht finanzielle Massnahmen zur Umsetzung der Ziele
Die Mittel zur Umsetzung der neuen Agenda sind nicht auf die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für nachhaltige Entwicklung beschränkt. In der Addis Abeba Aktionsagenda verpflichten sich die Länder, die Politikkohärenz sowie förderliche Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Die Addis Abeba Aktionsagenda anerkennt die Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Innovation für nachhaltige Entwicklung und sieht entsprechend Massnahmen zur Verbreitung umweltfreundlicher und ressourceneffizienter Technologien sowie einen wirkungsvollen Wissenstransfer vor. Die Schweiz setzt sich für ein regelbasiertes, offenes, nichtdiskriminierendes und faires multilaterales Handelssystem ein, das ebenfalls eine zentrale Voraussetzung für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist. Schliesslich sieht die Addis Abeba Aktionsagenda auch Massnahmen für ein nachhaltiges Schuldenmanagement sowie für die Rückführung gestohlener öffentlicher Vermögenswerte vor.