Erweiterungsbeitrag: Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabkommen mit Bulgarien und Rumänien

Lokale News, 07.09.2010

Bern, 07.09.2010 - Am 7. September 2010 unterzeichneten Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, der bulgarische Minister für die EU-Fonds-Verwaltung Tomislav Donchev und der rumänische Aussenminister Teodor Baconschi die bilateralen Rahmenabkommen mit Bulgarien und Rumänien. Die Abkommen regeln Inhalt und Umsetzung des schweizerischen Erweiterungsbeitrags an diese Länder. Erste Projekte können voraussichtlich ab Ende 2010 ausgewählt und umgesetzt werden.

Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit dem bulgarischen Minister für die EU-Fonds-Verwaltung Tomislav Donchev bei der Unterzeichnung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien in Bern, 2010.
Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabkommen mit Bulgarien und Rumänien. DEZA

In Rumänien werden Programme und Projekte im Umfang von 181 Millionen Franken, in Bulgarien im Umfang von 76 Millionen bis Dezember 2014 unterstützt. Entsprechende Auszahlungen erstrecken sich über zehn Jahre bis 2019. Mit der Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabkommen kann die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags an die beiden neuesten EU-Mitglieder, die der Europäischen Union (EU) Anfang 2007 beigetreten sind, an die Hand genommen werden.

Das Engagement der Schweiz im Rahmen der erweiterten EU ist Ausdruck von Solidarität. Gleichzeitig legt die Schweiz damit die Grundlage für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten. Dieser Beitrag wird in Zusammenarbeit mit Bulgarien respektive Rumänien umgesetzt, es handelt sich um eine bilaterale Zusammenarbeit.

Den definitiven Entscheid über die Finanzierung eines Projektes oder Programmes fällt die Schweiz, anschliessend wird die Umsetzung von der Schweiz vor Ort eng begleitet. Erste Projekte können voraussichtlich ab Ende 2010 ausgewählt und begonnen werden. In den Projekten und Programmen sind angemessene Massnahmen gegen Missbrauch und Korruption vorgesehen.

Die bilateralen Rahmenabkommen legen die Prinzipien der Zusammenarbeit fest und definieren die konkreten Themenbereiche und Abläufe. Die Schweiz betätigt sich in Bereichen, in denen die Partnerländer den grössten Nachholbedarf geltend machen und in denen in der Schweiz ein kompetitives Angebot (z.B. an Fachwissen) besteht. Dazu gehören die Bereiche Sicherheit und Reformen, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Integration von Minderheiten, Umwelt und Infrastruktur, Privatsektorförderung, Forschung und Bildung sowie Unterstützung institutioneller Partnerschaften.

Durch den Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei. Seit 2007 finanziert die Schweiz mit einer Milliarde Franken Projekte und Programme zugunsten der zehn im Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten. Die 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien werden mit zusätzlichen 257 Millionen Franken unterstützt. Rechtliche Grundlage des Erweiterungsbeitrags ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 26. November 2006 angenommen worden ist. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat das Parlament den entsprechenden Rahmenkredit bewilligt.