Europaratsdelegationen überprüfen Massnahmen der Schweiz zum Schutz von Minderheitensprachen und nationalen Minderheiten


Diese Seite ist nicht auf Deutsch übersetzt. Bitte wählen Sie Ihre bevorzugte Sprache aus:

Medienmitteilung, 02.05.2022

Zwei Delegationen des Europarates besuchen vom 2. bis zum 6. Mai 2022 die Schweiz, um sich über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu informieren. Bei den Treffen geht es um die Situation der Schweizer Bevölkerungsgruppen, die als nationale Minderheiten anerkannt sind, d. h. nationale sprachliche Minderheiten, Jenische, Sinti und Manouches sowie die jüdische Gemeinschaft. Zudem stehen die Sprachpolitik, insbesondere die Anstrengungen zur Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache sowie die Herausforderungen der mehrsprachigen Kantone im Fokus.

Die Delegationen von Expertinnen und Experten werden an Sitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden teilnehmen. Sie werden sich zudem mit Interessenverbänden der anerkannten nationalen Minderheiten und Sprachminderheiten sowie mit NGOs treffen.

Auf ihrer Reise durch die Schweiz sind Gespräche in Chur mit Dachorganisationen zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprachen und Kulturen sowie mit den Behörden der Kantonen Graubünden und Tessin vorgesehen. Weiter finden Treffen mit den Behörden der zweisprachigen Kantonen Bern, Freiburg und Wallis statt. Zusammen mit der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» werden die Expertengruppen zwei von Jenischen, Sinti und Roma benutzten Halteplätze besuchen.

Im Anschluss an ihren Besuch werden die unabhängigen Expertinnen und Experten Gutachten mit Empfehlungen zuhanden der Schweiz vorlegen. Letztere werden vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet. Die Schweizer Behörden erhalten vorgängig die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Die Besuche zur Überprüfung der Umsetzung der Übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen finden regelmässig statt. Die Schweiz hat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten im Oktober 1998 ratifiziert. Es trat im Februar 1999 in Kraft. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1997 ratifiziert und 1998 in der Schweiz in Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 den kombinierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung dieser beiden verwandten Übereinkommen des Europarates verabschiedet, auf dessen Basis der Besuch diese Woche stattfindet.

Die Schweiz, deren Identität auf dem Pluralismus und der Koexistenz verschiedener Sprach- und Kulturgemeinschaften beruht, setzt sich für den Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen und Minderheiten ein. Sie engagiert sich auch international, da diese Thematik eine Priorität der Leitlinien Menschenrechte 2021–2024 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA ist. Ausserdem hat Bundespräsident Ignazio Cassis die Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Meinungen in der Schweiz als einen Schwerpunkt seines Präsidialjahres definiert.

 

Kontakt

EDA / DV:
Sophie Heegaard Sektion Internationale Menschenrechte, tel. 058 462 01 16, sophie.heegaard@eda.admin.ch

Bundesamt für Kultur:
Fiona Häusler, Leiterin Dienst Sprachen und Gesellschaft, Sektion Kultur und Gesellschaft, T 058 462 92 98, fiona.haeusler@bak.admin.ch
 


Weiterführende Informationen

Website des EDA - Direktion für Völkerrecht (DV) zu diesem Thema
Website des Bundesamts für Kultur (BAK) zu diesem Thema
Uffizi federal da cutura: Charta europeica da las linguas regiunalas u minoritaras


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Kommunikationsservice: +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten