Die Schweiz beteiligt sich an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank

Medienmitteilung, 19.02.2020

Die Schweiz soll sich mit 297 Millionen Franken an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe (WBG) und der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) beteiligen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2020 die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die WBG und die AfDB gehören zu den prioritären multilateralen Organisationen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz und sind zentrale Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Armut. Sie unterstützen Entwicklungsländer durch die Vergabe von Krediten und technischer Hilfe.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, Verpflichtungskredite für die Kapitalerhöhungen zweier Unterorganisationen der WBG – der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) – sowie der AfDB zu genehmigen. Insgesamt werden Kreditbeschlüsse über 2 759,2 Millionen Franken beantragt. Effektiv investiert werden 297,4 Millionen US-Dollar, wovon für 197,7 Millionen US-Dollar Aktien der IBRD und der IFC und für 99,7 Millionen US-Dollar Aktien der AfDB erworben werden. Beim Rest handelt es sich um Garantiekapital (WBG: 649 Mio. US-Dollar, AfDB: 1 562 Mio. US-Dollar) und Währungsreserve. Bei der WBG wird die Schweiz von 2021 bis 2024 jährlich knapp 50 Millionen US-Dollar für zusätzliche Aktien einzahlen. Bei der AfDB sind es jährlich 12,5 Millionen US-Dollar von 2021 bis 2028. Das zusätzliche Garantiekapital stärkt die Finanzposition der beiden Entwicklungsbanken am Kapitalmarkt,

Armut und Klimawandel bekämpfen

Die Mitgliedsländer von WBG und AfDB haben Kapitalerhöhungen von insgesamt 13 Milliarden US-Dollar bei der WBG und 7 Milliarden US-Dollar bei der AfDB vereinbart. Die Kapitalerhöhungen erlauben es den Institutionen, angesichts des enormen Bedarfs an Entwicklungsfinanzierung in Schwellen- und Entwicklungsländern ihr Finanzierungvolumen progressiv zu erhöhen. Sie sind Teil von breiteren Reformbestrebungen, die eine strategische Überprüfung der Ausrichtung sowie Effizienzsteigerungen von WBG und AfDB einschliessen.

Die beiden Entwicklungsbanken sollen befähigt werden, ihre Rolle als Stützen einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung nicht nur volumenmässig, sondern auch in Hinblick auf Qualität und Wirkung bestmöglich zu spielen, namentlich zur Umsetzung der Agenda 2030.

In der Folge werden beide Institutionen noch stärker auf die Beseitigung der Armut, die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen sowie auf ein breitenwirksames Wirtschaftswachstum hinwirken. Zudem sollen die Entwicklungsbanken noch mehr zur Stärkung der staatlichen Grundversorgung und guten Regierungsführung beitragen sowie den Privatsektor für die Umsetzung der Agenda 2030 mobilisieren, insbesondere auch in fragilen Kontexten.

Bedeutung der multilateralen Finanzierungsinstitutionen

Die WBG und die AfDB sind führende internationale Entwicklungs- und Finanzierungsorganisationen und spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie haben substanziell zur Reduktion der weltweiten extremen Armut von 41 Prozent im Jahr 1981 auf 10 Prozent im Jahr 2015 beigetragen und gehören zu den prioritären multilateralen Organisationen für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz. Für viele länderübergreifende Probleme wie Klimawandel, grosse Finanzkrisen und Pandemien gibt es auf rein nationaler Ebene kaum wirksame Lösungsmöglichkeiten. Nur internationale Zusammenarbeit kann relevante und effektive Massnahmen treffen. Die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen ist ein klares Bekenntnis zum Multilateralismus und zu dessen Bedeutung für die Lösung globaler Herausforderungen.

Mitgliedsländer stellen der WBG und der AfDB zum einen Teil effektiv investierte Geldbeträge und zu einem andern Teil Garantiekapital zur Verfügung. Während mit dem einbezahlten Teil Aktien der Entwicklungsbanken erworben werden, verbleibt das Garantiekapital in den Mitgliedsländern. Die Zusage des Garantiekapitals stärkt die Finanzposition der Entwicklungsbanken am Kapitalmarkt (AAA-Rating) und erlaubt die besonders günstige Aufnahme von Fremdkapital, das den Schwellen- und Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden kann. Das finanzielle Management der WBG und der AfDB ist darauf ausgerichtet, einen solchen Abruf von Garantiekapital unter allen Umständen zu vermeiden. Seit der Gründung der WBG und der AfDB musste noch nie auf das Garantiekapital zurückgegriffen werden und dies bleibt weiterhin unwahrscheinlich.

Schweizer Vertretung in der WBG und der AfDB

Die Schweiz ist ein aktives Mitglied in den Leitungsgremien der WBG und der AfDB. So trugen Schweizer Initiativen massgeblich dazu bei, dass die Einbindung des Privatsektors, die Bekämpfung des Klimawandels, die Schuldenthematik sowie die Entwicklung in fragilen Kontexten bei der WBG und der AfDB stärker priorisiert wurden. Zudem engagiert sich die Schweiz für eine engere Zusammenarbeit zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, wie der WBG und AfDB, und der UNO.

Die Schweiz trat 1992 der WBG bei. Der Vorsteher des WBF vertritt die Interessen der Schweiz im Gouverneursrat der WBG. Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbaidschan, Kirgisistan, Kasachstan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe und stellt einen Exekutivdirektor.

Seit 1982 ist die Schweiz Mitglied der AfDB und gehört zusammen mit Deutschland, Portugal und Luxemburg einer Stimmrechtsgruppe an.


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