Das EDA lanciert den Aktionsplan 2024–2027 zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe

Medienmitteilung, 15.07.2024

Die Schweiz setzt sich für eine Welt ohne Todesstrafe ein. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den Zielen der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 des Bundesrates und bildet einen der vier thematischen Schwerpunkte der Leitlinien des EDA für die Menschenrechte (2021–2024). Der Aktionsplan erlaubt es, das Engagement der Schweiz für die Abschaffung der Todesstrafe zu konkretisieren und die entsprechenden Schwerpunkte festzulegen.

Die Schweiz lehnt die Todesstrafe kategorisch und unter allen Umständen ab. Nach ihrer Rechtsauffassung verstösst die Todesstrafe gegen das Grundrecht auf Leben und das Verbot von Folter und Misshandlung. Deshalb setzt sich die Schweiz im Rahmen ihres Engagements für die Achtung der Menschenrechte für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein. Damit trägt sie auf Dauer zu Frieden und Sicherheit sowie zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit bei.

Bei der Abschaffung der Todesstrafe wurden weltweit bedeutende Fortschritte erzielt. Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist innerhalb von dreissig Jahren von 55 auf 113 gestiegen. Allerdings geht die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile seit einigen Jahren nicht mehr zurück.

Aus diesem Grund will das EDA nicht nur den allgemeinen Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe weiter unterstützen, sondern auch dazu beitragen, dass die Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen wieder sinkt.

Das EDA konkretisiert dieses Ziel mit den folgenden drei Aktionsfeldern:

Aktionsfeld 1: Diplomatisches Engagement

Die Schweiz setzt auf den Dialog mit den Staaten, die die Todesstrafe weiterhin anwenden. Sie ermutigt diese Länder, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest in einem ersten Schritt ihre Anwendung einzuschränken oder auszusetzen.

Aktionsfeld 2: Stärkung des normativen Rahmens

Die Schweiz setzt sich für die Stärkung des internationalen Rahmenwerks ein, das darauf abzielt, die Anwendung der Todesstrafe auszusetzen oder einzuschränken. Sie spielt eine führende Rolle bei den entsprechenden UNO-Initiativen und unterstützt regionale Institutionen, die sich für die Abschaffung einsetzen.

Aktionsfeld 3: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Die Fortschritte bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe sind das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen. Aus diesem Grund vertieft die Schweiz die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des Staatssekretariats koordiniert die Umsetzung des Aktionsplans im EDA.


WELTWEITE ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE AKTIONSPLAN 2024–2027(pdf, 4816kb)


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