Direktor der Direktion für Völkerrecht unterzeichnet Abkommen über rechtlichen Status des NATO-Verbindungsbüros in Genf

Medienmitteilung, 15.07.2024

Die NATO eröffnet in Genf ein multilaterales Verbindungsbüro zu den dort ansässigen internationalen und nichtstaatlichen Organisationen. In Bern unterzeichnete der Direktor der Direktion für Völkerrecht im EDA, Franz Perrez, und John Swords, Rechtsberater und Direktor des Büros für rechtliche Angelegenheiten der NATO, heute ein Abkommen, das den rechtlichen Status des Verbindungsbüros regelt.

Nach New York und Wien will die NATO auch in Genf den Austausch mit den internationalen Organisationen verstärken. Aus diesem Grund hat sie bereits im Sommer 2023 angekündigt, in Genf ein «Liaison Office» eröffnen zu wollen.

Die Schweiz ermöglicht die Eröffnung des Verbindungsbüros im Rahmen ihrer Rolle als Gaststaat. Der Direktor der Direktion für Völkerrecht im EDA, Franz Perrez, und der Rechtsberater und Direktor des Büros für rechtliche Angelegenheiten der NATO, John Swords, unterzeichneten heute in Bern ein Sitzstaatabkommen. Dieses regelt unter anderem den rechtlichen Status des Verbindungsbüros sowie Privilegien und Immunitäten. Der Abschluss des Sitzstaatsabkommens basiert auf dem schweizerischen Gaststaatgesetz.

Die Schweiz hatte die offizielle Anfrage der NATO zur Eröffnung eines Verbindungsbüros Ende 2023 erhalten. Nachdem der Bundesrat die Eröffnung eines solchen Büros befürwortet hatte, wurde das EDA beauftragt, die nächsten Schritte in Zusammenarbeit mit der NATO auszuarbeiten. Nach Konsultation der Kantone Genf und Waadt hat der Bundesrat am 26. Juni 2024 der Unterzeichnung des Sitzstaatabkommens definitiv zugestimmt.


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