Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration der vier Mitgliedsstaaten fördert. Mitgliedstaaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Assoziation basiert auf der EFTA-Konvention und einem weltweiten Netzwerk von Freihandels- und Partnerschaftsabkommen.

Die EFTA wurde 1960 in Stockholm gegründet, um den Handel zwischen den Mitgliedstaaten durch die Beseitigung von Zöllen auf Industrieerzeugnissen zu erleichtern. Die Erneuerung der EFTA-Konvention von 2001 integriert unter anderem neue Regelungen für den Handel mit Dienstleistungen, den Kapitalverkehr und den Schutz des Geistigen Eigentums.
Seit den 1990er Jahren nutzen die EFTA-Mitglieder ihre Organisation als Plattform, um Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU auszuhandeln. 2023 verfügte die EFTA über ein Netz von 32 solcher Abkommen mit 42 Partnern, weitere werden laufend ausgehandelt.
Im Unterschied zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Das heisst, dass die EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere aussenhandelspolitische Massnahmen mit Nichtmitgliedern eigenständig festlegen können.
Der EWR und die EFTA
Um die Teilnahme der EFTA-Staaten am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen, handelten die EFTA-Staaten und die EU das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aus. 1992 lehnte die Schweiz den Beitritt zum EWR-Abkommen in einer Volksabstimmung ab. Die Vertragsstaaten des EWR-Abkommens sind heute die sogenannten EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die EU-Mitgliedstaaten. Die früheren EFTA-Mitglieder Finnland, Österreich und Schweden traten kurz nach Aushandlung des EWR-Abkommens der EU bei.
Das EWR-Abkommen wird regelmässig an die Entwicklung des relevanten EU-Rechts angepasst. Zur Umsetzung der EWR-Verpflichtungen wurden eine EFTA-Aufsichtsbehörde und ein EFTA-Gerichtshof errichtet.
Die Schweiz und ihr Verhältnis zu den EWR-/EFTA-Staaten
Seit 2001 etabliert die EFTA-Konvention zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten Rechtsbeziehungen, die mit den sieben bilateralen Abkommen von 1999 zwischen der Schweiz und der EU vergleichbar sind. Sie wird regelmässig angepasst, um Entwicklungen in den Beziehungen Schweiz-EU zu berücksichtigen. Damit soll eine möglichst parallele Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten untereinander und zwischen den EFTA-Staaten und der EU gewährleistet werden.
Als EFTA-Mitglied hat die Schweiz Beobachter-Status im EFTA-Pfeiler des EWR. So kann sie die Entwicklung des EWR- und des EU-Rechts von nahem verfolgen.
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