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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Manuelles Meldewesen

Neben der elektronischen Übermittlung können die Einwohnerdienste Zu- und Wegzugsmeldungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern weiterhin in Papierform oder mit elektronisch verschlüsselter Post ans EDA senden.

Die Einwohnerdienste können die Zu- und Wegzugsmeldungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern weiterhin in Papierform oder per E-Mail mit sicherer Verschlüsselung senden, bis sie die notwendigen Softwareanpassungen für eine elektronische Anbindung von eVera via sedex vorgenommen haben.

Die Meldungen sollten direkt via Kuriersektion des EDA an die zuständige Vertretung im Ausland versandt werden. Die Zuständigkeit kann der Ländertabelle entnommen werden (siehe unten unter «Dokumente»).

Um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sind unter «Dokumente» verschiedene Vorlagen abgelegt, welche bei Bedarf als Grundlage verwendet werden können. Es steht den Einwohnerdiensten zudem frei, ihre eigenen An- und Abmeldeformulare zu benutzen oder die Vorlagen des EDA entsprechend anzupassen.

Dokumente

Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern