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MitteilungVeröffentlicht am 27. März 2024

Nukleare Abrüstung bleibt eine Priorität der Schweiz

Die Schweiz engagiert sich im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags (NPT) für die nukleare Abrüstung auf der ganzen Welt. Im Gegensatz dazu strebt der Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) ein umfassendes Verbot an, ein Ziel, das die Schweiz grundsätzlich teilt. Trotzdem sieht der Bundesrat derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Neupositionierung und ist der Auffassung, dass Wirkung und Reichweite des TPNW gering sind, weil er ohne die Atomwaffenbesitzer verhandelt wurde. Ein Grossteil der Staatengemeinschaft betrachtet den TPNW nicht als zielführend, darunter fast alle Länder Europas. Fakten, Zahlen und Antworten auf die zentralen Fragen.

Karte Europas, in welcher alle Länder rot markiert sind ausser Österreich, Liechtenstein und Irland, die grün markiert sind. Letztere sind dem TPNW beigetreten.

Der Kernwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons TPNW) und der Atomwaffensperrvertrag (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons NPT) sind zwei völkerrechtliche Instrumente, die sich mit nuklearer Abrüstung und Nichtverbreitung befassen. Obwohl beide Verträge das gleiche Ziel verfolgen, eine Welt ohne Atomwaffen, gibt es entscheidende Unterschiede in ihrem Ansatz, ihrer Reichweite und ihren Auswirkungen.

Der Atomwaffensperrvertrag (NPT)

Der NPT wurde 1968 verhandelt und trat 1970 in Kraft. Er besteht aus drei Pfeilern: atomare Abrüstung, Nichtverbreitung von Nuklearwaffen und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Die fünf im NPT anerkannten Kernwaffenbesitzer verpflichten sich, keine Atomwaffen an andere Staaten weiterzugeben, während die Nichtkernwaffenstaaten auf deren Entwicklung verzichten und internationale Inspektionen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) zulassen müssen, um sicherzustellen, dass ihre nuklearen Aktivitäten ausschliesslich friedlichen Zwecken dienen.

Weltkarte, auf der die 191 Staaten, die dem NPT beigetreten sind, grün eingefärbt und fünf Staaten, die dem NPT nicht beigetreten sind, rot eingefärbt sind.

Seinen Hauptzweck, das Abwenden des 1960 erwarteten Schreckensszenarios mit über 20 kernwaffenbesitzenden Staaten, erfüllte der NPT klar. Auch die durch den NPT garantierte friedliche Nutzung der Kernenergie in den Bereichen von Energie, Forschung, Medizin oder Landwirtschaft ist eine Erfolgsgeschichte.

Grafik, welche über die Zeit die Anzahl von Staaten, die sich für den Erwerb von Atomwaffen interessieren, die Anzahl von Staaten, die Atomwaffen besitzen und die weltweite Anzahl nuklearer Gefechtskörper darstellt.

Der Kernwaffenverbotsvertrag TPNW

Im Gegensatz zum NPT wurde der TPNW 2017 verabschiedet und trat 2021 in Kraft. Der TPNW zielt darauf ab, Atomwaffen vollständig zu verbieten und zu eliminieren. Der Vertrag verbietet allen Vertragsparteien Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, herzustellen, zu erwerben, zu besitzen oder auf ihrem Staatsterritorium zu stationieren. Für die Kernwaffenbesitzer, die dem Vertrag nicht beigetreten sind, ergeben sich aus dem TPNW keine Abrüstungsverpflichtungen.

Weltkarte, auf der die 70 TPNW-Mitglieder dunkelgrün, die 23 Unterzeichnerstaaten hellgrün und 102 Staaten, die den TPNW nicht unterzeichnet haben, rot eingefärbt sind.

Was sind die Unterschiede zwischen TPNW und NPT?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Verträgen besteht in der Art, wie sie verhandelt wurden und der Zustimmung der bestehenden und anerkannten Nuklearwaffenstaaten. Der NPT wurde durch Verhandlungen zwischen den damaligen Supermächten (USA und UdSSR) initiiert. Fünf Nuklearwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Vereinigtes Königreich) werden im NPT als legitime Nuklearwaffenstaaten anerkannt, die gemäss Vertrag schrittweise abrüsten müssen, während andere Staaten auf die Entwicklung und den Erwerb von Atomwaffen verzichten müssen. Die Abrüstung kam nach dem Ende des Kalten Kriegs voran, ist aber seit einigen Jahren ist ins Stocken geraten.

Der TPNW hingegen wurde von Staaten vorangetrieben, die keine Atomwaffen besitzen. Sie kritisieren die langsamen Fortschritte der NPT-Umsetzung und wollen mehr Druck aufsetzen zu Gunsten der Abrüstung. Weil der TPNW nicht auf die Unterstützung der Kernwaffenbesitzer und derer Alliierten zählen kann, ist die Wirkung dieses neuen Vertrags ungewiss.

Ein weiterer Aspekt ist die Umsetzung und Durchsetzung der Verträge. Der NPT enthält Mechanismen zur Überprüfung und Durchsetzung durch die IAEO, die mit regelmässigen Inspektionen sicherstellt, dass die Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Der TPNW verfügt derzeit über keinen derartige Kontrollmechanismus und sieht lediglich vor, dass die Vertragsstaaten die Umsetzung des Vertrags an Konferenzen besprechen.

Position der Schweiz zum TPNW

Die Schweiz ist dem TPNW bisher nicht beigetreten. Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung vom 27. März 2024, dass weiterhin kein Handlungsbedarf für eine Neupositionierung besteht. Unabhängig von diesem Entscheid bleibt die Schweiz weiterhin im NPT für eine Welt ohne Atomwaffen engagiert. Sie hat den NPT bereits im Jahr 1977 ratifiziert und ist davon überzeugt, dass nukleare Abrüstung nur gemeinsam mit den offiziellen Atommächten angegangen werden kann. Vor diesem Hintergrund beobachtet die Schweiz die Entwicklungen bei der Umsetzung des TPNW und evaluiert diese laufend. In ihrer Rolle als Beobachterstaat innerhalb des TPNWs setzt sie sich für eine konstruktive Koexistenz und die Nutzung von Synergien der beiden Verträge ein.

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