Situation im Nahen und Mittleren Osten
Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Eskalation im Nahen Osten nach den militärischen Schlägen auf Iran. Sie fordert die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts und ruft zur Deeskalation auf. Angesichts der angespannten Sicherheitslage hat das EDA seine Reisehinweise angepasst. Schweizer Staatsangehörige vor Ort sollen die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen, ihre Reise über Travel Admin registrieren und bei Bedarf die Helpline EDA oder die zuständige Vertretung kontaktieren; organisierte Ausreisen führt das EDA nicht durch, eine Ausreise erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Kosten.
11.03.2026 – Das EDA schliesst vorübergehend seine Botschaft in Iran
Angesichts des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten und des steigenden Sicherheitsrisikos hat das EDA entschieden, die Schweizer Botschaft in Teheran vorübergehend zu schliessen. Der Botschafter und fünf Schweizer Mitarbeitende haben den Iran heute auf dem Landweg verlassen und befinden sich mittlerweile ausserhalb des Landes in Sicherheit. Sobald es die Lage erlaubt, werden die Mitarbeitenden nach Teheran zurückkehren. In Absprache mit den betroffenen Ländern hält die Schweiz im Rahmen ihrer Guten Dienste den Kommunikationskanal zwischen den USA und Iran weiterhin offen.
Schweizer Staatsangehörige – aktuelle Angaben und Zahlen
Stand 11.03.2026, 14:30 Uhr
Reisehinweise für Staaten im Nahen und Mittleren Osten
- Die Reisehinweise des EDA für Aserbaidschan wurden am 05.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
- Seit dem 04.03.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen in die Provinzen Dhofar und Al Wusta in Oman sowie auf die Insel Masirah ab.
- Die Reisehinweise des EDA für die Türkei wurden am 03.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
- Seit dem 03.03.2026 rät das EDA von Reisen in den Irak sowie in die Teilautonome Region Kurdistan ab.
- Die Reisehinweise des EDA für Ägypten und Zypern wurden am 02.03.2026 mit einem Kapitel «Aktuelles» ergänzt (Regionale Risiken).
- Seit dem 02.03.2026 rät das EDA generell von Reisen in den Libanon ab.
- Seit dem 01.03.2026 rät das EDA von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Bahrain, Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Saudi-Arabien und Jordanien ab.
- Seit dem 28.02.2026 rät das EDA generell von Reisen nach Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete ab (bis zum 28.02.2026 wurde von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel abgeraten).
- Seit dem 02.08.2024 rät das EDA generell von Reisen in den Iran ab.
- Die Reisehinweise entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Diese werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Bitte beachten Sie auch die länderunabhängigen Reiseinformationen auf der gleichen Webseite.
Travel Admin App und Kontakt
- Schweizer Reisenden wird empfohlen, die Reise-App des EDA Travel Admin herunterzuladen und ihre Reise zu registrieren. Reisende, die aus der Region ausgereist sind, werden gebeten, ihre Daten auf Travel Admin anzupassen bzw. die registrierte Reise zu beenden.
- In dringenden Fällen kann die Helpline EDA in Bern rund um die Uhr unter +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33 oder per E-Mail helpline@eda.admin.ch kontaktiert werden
- Schweizer Staatsangehörige können sich bei Notfällen auch an die zuständige schweizerische Vertretung wenden.
- Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind zudem angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
- Ausreisewillige Schweizer Staatsangehörige sollten sich bei den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern über Ausreisemöglichkeiten informieren.
- Das EDA führt keine organisierte Ausreise für Schweizer Staatsangehörige aus der Region durch. Jedes Land unterstützt seine Staatsangehörigen im Rahmen der eigenen nationalen Gesetzgebung und Politik. Die gesetzliche Basis in der Schweiz ist das Auslandschweizergesetz, welches auf die Eigenverantwortung von Reisenden setzt.
- Die Krisenzelle der Konsularischen Direktion prüft laufend Optionen, um die Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus der Golfregion zu unterstützen. Dazu steht sie in engem Austausch mit SWISS. Sobald verlässliche und sichere Transportmöglichkeiten bestehen, wird das EDA die betroffenen Schweizer Staatsangehörigen umgehend informieren.
- Der Entscheid, die Region zu verlassen erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten der ausreisenden Person (Art. 48 ASG).
Die Schweiz kann im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage ihre Dienstleistungen unter Umständen nur noch beschränkt oder gar nicht mehr erbringen und in Notfällen nur noch eingeschränkt Hilfe leisten. Es gelten die Prinzipien der Eigenverantwortung und der Subsidiarität gemäss Auslandschweizergesetz.
Newsticker
11.03.2026 – Das EDA schliesst vorübergehend seine Botschaft in Iran
Angesichts des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten und des steigenden Sicherheitsrisikos hat das EDA entschieden, die Schweizer Botschaft in Teheran vorübergehend zu schliessen. Der Botschafter und fünf Schweizer Mitarbeitende haben den Iran heute auf dem Landweg verlassen und befinden sich mittlerweile ausserhalb des Landes in Sicherheit. Sobald es die Lage erlaubt, werden die Mitarbeitenden nach Teheran zurückkehren. In Absprache mit den betroffenen Ländern hält die Schweiz im Rahmen ihrer Guten Dienste den Kommunikationskanal zwischen den USA und Iran weiterhin offen.
05.03.2026 – Edelweiss-Flüge ab Oman am 7. März 2026
In Abstimmung mit dem EDA führt Edelweiss am Samstag, 7. März, zusätzlich zur regulären Verbindung Zürich–Maskat–Salalah-Zürich einen Flug mit einer zusätzlichen Maschine durch. Es handelt sich um Direktflüge von Maskat und Salalah nach Zürich.
Die Buchung erfolgte ausschliesslich über eine Hotline von SWISS und richtete sich an Reisende im Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Flug von Maskat nach Zürich war innerhalb kurzer Zeit ausgebucht.
In Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft SWISS wurde bereits am 5. März ein Sonderflug Maskat-Zürich durchgeführt. Mit diesem Flug konnten rund 210 Personen in die Schweiz zurückkehren.
Das EDA prüft weiterhin Optionen, um die in der Region blockierten Schweizer Staatsangehörigen bei der Ausreise zu unterstützen. Sobald verlässliche und sichere Transportmöglichkeiten bestehen, wird das EDA die betroffenen Personen informieren. Personen, die die Region verlassen möchten, müssen in erster Linie kommerzielle Flugverbindungen berücksichtigen.
05.03.2025 – Flugbetrieb in Abu Dhabi und Dubai wird begrenzt wieder aufgenommen
Mehrere nationale Fluggesellschaften nahmen heute ihren Betrieb an den internationalen Flughäfen von Abu Dhabi und Dubai in begrenztem Umfang wieder auf. Die Schweizer Vertretungen in der Region haben über diplomatische Kanäle Kontakt zu den Regierungen aufgenommen und sie darum gebeten, Ausreisebemühungen von blockierten Schweizer Staatsangehörigen zu erleichtern (darunter Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate).
Das EDA steht über seine Botschaft in Abu Dhabi in engem Kontakt mit den lokalen Fluggesellschaften und setzt sich dafür ein, dass Reisemöglichkeiten für Schweizer Staatsangehörige geschaffen werden. Am Nachmittag des 5. März startete ein Flugzeug vom Typ Emirates Airbus A380 von Dubai nach Zürich. Weitere Flüge sind für die nächsten Tage geplant.
04.03.2026 – Sonderflug der SWISS für Ausreise aus dem Oman
In enger Zusammenarbeit mit dem EDA führt die Fluggesellschaft SWISS am Donnerstag, 5. März 2026 einen Sonderflug Zürich-Maskat-Zürich durch. Mit diesem Sonderflug können Schweizerinnen und Schweizer, die wegen der aktuellen Krise im Nahen Osten blockiert sind, den Oman in Richtung Schweiz verlassen. Die Buchung erfolgt über eine Hotline von SWISS. Die Botschaft sowie die Helpline EDA können bei der Buchung dieses Fluges keine Unterstützung leisten. Das EDA empfiehlt Personen, die den Oman verlassen möchten, sämtliche Ausreisemöglichkeiten zu prüfen, einschliesslich alternativer Flugverbindungen.
Personen, die das omanische Staatsgebiet bereits verlassen haben, werden gebeten, ihre Angaben in Travel Admin entsprechend anzupassen, um einen Überblick über die noch vor Ort befindlichen Personen zu gewährleisten.
Die Krisenzelle der Konsularischen Direktion im EDA prüft weiterhin laufend Optionen, um die Ausreise von Schweizer Staatsangehörigen aus der Golfregion zu unterstützen. Dazu steht sie in engem Austausch mit SWISS. Sobald verlässliche und sichere Transportmöglichkeiten bestehen, wird das EDA die betroffenen Schweizer Staatsangehörigen umgehend informieren.
Information der Swiss vom 04.03.2026
03.03.2026 – Vier Schweizer Mitarbeitende der Botschaft konnten den Iran verlassen
Vier Schweizer Mitarbeitende der Botschaft konnten den Iran am 3. März 2026 verlassen. Sie sind auf dem Weg in die Schweiz. Begleitpersonen sind keine mehr vor Ort. Wie alle Schweizer Vertretungen im Ausland verfügen alle Vertretungen in der Region über die notwendigen Sicherheits- und Krisendispositive. Diese werden laufend überprüft und angepasst. In den Dispositiven sind auch Notfallplanungen enthalten. Zu konkreten Massnahmen und Vorkehrungen äussert sich das EDA aus Sicherheitsgründen nicht.
Die schweizerische Botschaft im Iran ist zurzeit operationell und erbringt beschränkte konsularische Dienstleistungen. Der aktuelle Bestand der Vertretung in Teheran beträgt 6 versetzbare und 18 lokale Mitarbeitende.
02.03.2026 – «Die Kapazitäten der Helpline EDA wurden kurz nach Ausbruch der Krise erhöht»

01.03.2026 – Die schweizerischen Vertretungen in der Region
Die schweizerische Botschaft im Iran ist zurzeit operationell und erbringt beschränkte konsularische Dienstleistungen. Das Personal ist wohlauf. Der Normalbestand der Vertretungen in Teheran beträgt 14 Schweizer und 23 lokale Mitarbeitende. Die Anzahl Botschaftspersonal vor Ort ist gemäss der laufenden Lagebeurteilung angepasst. Begleitpersonen sind keine mehr vor Ort.
Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv ist operationell. Das Personal ist wohlauf. Der Normalbestand der Vertretungen in Tel Aviv beträgt 6 Schweizer und 14 lokale Mitarbeitende. Die Anzahl Botschaftspersonal vor Ort ist gemäss der laufenden Lagebeurteilung angepasst.
Alle restlichen Vertretungen in der Region sind operationell. Das Personal ist wohlauf.
Wie alle Schweizer Vertretungen im Ausland verfügen alle Vertretungen in der Region über die notwendigen Sicherheits- und Krisendispositive. Diese werden laufend überprüft und angepasst. In den Dispositiven sind auch Notfallplanungen enthalten. Zu konkreten Massnahmen und Vorkehrungen äussert sich das EDA nicht.
28.02.2026 – Stellungnahme des EDA
Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die heutigen Angriffe der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran sowie über die gefährliche und sich rasch ausweitende Eskalation nach den Militärschlägen und Angriffen auf Golfstaaten und im gesamten Nahen Osten.
Die Schweiz fordert die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts. Sie ruft alle Parteien zu grösstmöglicher Zurückhaltung auf und fordert den Schutz der Zivilbevölkerung sowie der zivilen Infrastruktur.
Die Schweiz bedauert jede Entwicklung, die zu einer Verschärfung der Spannungen beiträgt. Sie ist überzeugt, dass Konflikte langfristig nur auf diplomatischem Weg gelöst werden können. Die Guten Dienste der Schweiz stehen weiterhin allen beteiligten Parteien zur Verfügung. Wie bei den jüngsten Gesprächen in Genf unter Vermittlung des Sultanats Oman ist die Schweiz bereit, jeden diplomatischen Prozess zu unterstützen, der zur Deeskalation und zur Rückkehr zum Dialog führt.
Iran
Die Schweizer Vertretung in Teheran ist operationell. Das Schweizer Botschaftspersonal wurde in den letzten Tagen von 14 auf 10 Personen reduziert. Der Botschafter ist vor Ort. Das Botschaftspersonal ist wohlauf. Wie alle Schweizer Vertretungen im Ausland verfügen auch die Vertretungen in Teheran über die notwendigen Sicherheits- und Krisendispositive. Diese werden laufend überprüft und angepasst. In den Dispositiven sind auch Notfallplanungen enthalten. Zu konkreten Massnahmen und Vorkehrungen äussert sich das EDA nicht.
Das EDA rät seit August 2024 von Reisen in den Iran ab. Die Reisehinweise für den Iran entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Diese werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Im Iran sind rund 180 Schweizer Staatsangehörige angemeldet, wovon eine deutliche Mehrheit auch die iranische Staatsbürgerschaft besitzt. Fünf Personen sind auf Travel Admin als Reisende registriert.
Der Schweizer Kanal, welcher im Rahmen des Schutzmachtmandats die Interessen der USA im Iran wahrnimmt, ist aktiv. Er steht beiden Seiten und in beide Richtungen zur Verfügung.
Israel
Die Schweizer Vertretung in Tel Aviv ist operationell. Aktuell zählt die Botschaft fünf Schweizer und 13 lokale Mitarbeitende. Der Botschafter ist vor Ort. Wie alle Schweizer Vertretungen im Ausland verfügt auch die Vertretung in Tel Aviv über die notwendigen Sicherheits- und Krisendispositive. Diese werden laufend überprüft und angepasst. In den Dispositiven sind auch Notfallplanungen enthalten
Die Reisehinweise für Israel wurden heute Morgen angepasst. Neu wird generell von allen Reisen nach Israel abgeraten.
In Israel sind rund 25'000 Schweizer Staatsbürger gemeldet, wovon eine deutliche Mehrheit auch die israelische Staatsbürgerschaft besitzt. 20 Personen sind auf TravelAdmin als Reisende registriert.
Das EDA führt keine organisierten Ausreisen für Schweizer Staatsangehörige durch. Schweizer Staatsangehörige im Iran und in Israel sind angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
Kontakt Helpline EDA
365 Tage im Jahr – rund um die Uhr
Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.
Kontakt
Generalsekretariat GS-EDA
Bundeshaus West
3003 Bern





