
Am 16. März 2012 hat die Schweiz die Vereinbarung zur Rüstungszusammenarbeit («Framework for Cooperation») mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) unterzeichnet.
Sie ist rechtlich nicht bindend und setzt den Rahmen für die Zusammenarbeit mit der EVA. Die Vereinbarung ermöglicht der Schweiz die frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer Entwicklungen und den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in Europa. Besonders in den Bereichen der Forschung und Entwicklung sowie der Beschaffung und Instandhaltung ist das interessant für die Schweiz. Sie entscheidet weiterhin selber, welche Informationen sie in diesem Rahmen austauschen und an welchen konkreten Projekten und Programmen sie teilnehmen will. Die Zusammenarbeitsvereinbarung ist im wirtschafts- und rüstungspolitischen Interesse der Schweiz.
Chronologie
- 16.03.2012: Unterzeichnung und Inkrafttreten der Zusammenarbeitsvereinbarung
Stand Agust 2019