Migrationsaussenpolitik: Weiterführung der interdepartementalen Zusammenarbeit

Medienmitteilung, 02.02.2021

Die interdepartementale Zusammenarbeit in der Schweizerischen Migrationsaussenpolitik wird weiter ausgebaut. Insbesondere sollen die Synergien zwischen Migrations- und Aussenpolitik sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit noch besser genutzt werden. Mit diesem Ziel haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie neu auch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 2. Februar 2021 eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie setzen damit den Weg einer umfassenden und kohärenten Migrationsaussenpolitik konsequent fort.

Die weltweiten Fluchtbewegungen nehmen weiter zu. Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zählt rund 80 Millionen vertriebene Menschen, davon 46 Millionen Binnenvertriebene, 26 Millionen Flüchtlinge unter UN-Mandat sowie 4,2 Millionen Asylsuchende. Angesichts andauernder bewaffneter Konflikte in verschiedenen Weltregionen, aber auch der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie ist mittelfristig von einem erheblichen Migrationsdruck nach Europa auszugehen. In diesem Kontext ist für die Schweiz eine ganzheitliche, gut koordinierte und effiziente Migrationsaussenpolitik zentral.

Ein ganzheitlicher Ansatz

Die interdepartemental koordinierte Migrationsaussenpolitik will die Interessen der Schweiz in diesem Bereich wahren. Die Prävention irregulärer Migration und die Reduktion von Fluchtursachen sind eng mit einer langfristigen Verbesserung der Bedingungen in Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitstaaten verknüpft. Essentiell sind dabei die Förderung von stabilen Rahmenbedingungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Schutz von Flüchtlingen und Migrant/-innen und deren sozioökonomische Integration in diesen Staaten. Dazu tragen kurzfristig die humanitäre Hilfe und längerfristig die Friedens- und Menschenrechtspolitik sowie die Entwicklungszusammenarbeit des EDA und WBF bei. Parallel dazu ist in diesen Staaten der Aufbau einer funktionierenden und auf rechtsstaatlichen Prinzipien basierenden nationalen Migrationspolitik Voraussetzung, um die Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration bewältigen zu können. Das EJPD stärkt deshalb die Kapazitäten der Behörden von Partnerländern in den Bereichen Migrationssteuerung, Asyl, Integration und Rückkehr.

Weiterführung einer eingespielten Zusammenarbeit

Die interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit (IMZ-Struktur) wurde 2011 vom Bundesrat ins Leben gerufen. Sie hat sich seither als wirksames Instrument für die Sicherstellung der Kohärenz der Schweizerischen Migrationsaussenpolitik bewährt. 2017 wurde zwischen dem EJPD und dem EDA eine erste Vereinbarung unterzeichnet, um die Grundsätze der Zusammenarbeit und Zuständigkeiten klar zu regeln. Die Zusammenarbeit in der IMZ-Struktur zwischen dem EJPD, dem EDA sowie dem WBF hat sich in den letzten Jahren intensiviert. Dazu hat insbesondere auch die gestärkte Verknüpfung von Migrationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit beigetragen. Neu stösst daher auch das WBF formell zur IMZ-Struktur dazu. Die neue Zusammenarbeitsvereinbarung wurde am 2. Februar 2021 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, und Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, unterzeichnet. Sie gilt für vier Jahre.


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Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten