Friedensprozess für Libyen: Die Schweiz begrüsst die Ernennung einer einheitlichen Interimsführung

Medienmitteilung, 05.02.2021

Vom 1. bis 5. Februar 2021 war die Schweiz Gastgeberin des Libyschen Forums für politischen Dialog. Dieses gipfelte in der Ernennung eines Einheitlichen Exekutivorgans, welches die für den 24. Dezember 2021 geplanten nationalen Wahlen vorbereiten soll. Die Rolle der Schweiz als Gaststaat ist Teil ihrer Unterstützung des Libyen-Friedensprozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und entspricht den friedens- und sicherheitspolitischen Zielen der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023.

Im Rahmen des Friedensprozesses für Libyen trafen sich die 75 Delegierten des Libyschen Forums für politischen Dialog (Libyan Political Dialogue Forum, LDPF) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in der Schweiz und wählten ein Einheitliches Exekutivorgan. Dieses soll die nationale Versöhnung in Gang bringen und das Land zu den nächsten Wahlen führen, die für den 24. Dezember 2021 angesetzt sind.

Die Schweiz begrüsst diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem nachhaltigen und dauerhaften Frieden in Libyen. Sie unterstützt die Arbeit der Vereinten Nationen und der Sonderbeauftragten ad interim des UNO-Generalsekretärs für Libyen, Stephanie Williams. Sie ist bereit, als Gaststaat im Rahmen des Friedensprozesses weitere Treffen auszurichten, sofern dies von den beteiligten Parteien gewünscht wird.

Seit 2009 engagiert sich die Schweiz im Rahmen ihrer Friedenspolitik und ihrer humanitären Hilfe sowie mit Projekten im Bereich der Migrationsaussenpolitik in Libyen. Sie unterstützt die Arbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), des Welternährungsprogramms (WFP) und weiterer humanitärer Organisationen, die in den einzelnen Landesteilen tätig sind.

Als Gaststaat ist die Schweiz auch Gastgeberin für die innerlibyschen Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Seit 2020 beteiligt sich die Schweiz aktiv am Berliner Prozess zu Libyen. Sie ist Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe «Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte», die sich insbesondere mit Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung, des humanitären Zugangs und der Förderung des Völkerrechts beschäftigt. 

Frieden und Sicherheit sind eine Priorität der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 sowie der Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika 2021–2024 des Bundesrates. Der Einsatz für die Beilegung von Konflikten und die Stärkung der Menschenrechte ist Teil dieses Engagements. Zudem setzt die friedliche Konfliktlösung bei den tiefer liegenden Ursachen von Zwangsmigration wie bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverletzungen an und trägt so zur Verminderung der irregulären Migration bei.


Weiterführende Informationen

Bilaterale Beziehungen Schweiz - Libyen
MENA Strategie 2021-2024


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