Die «Official Development Assistance» oder Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) umfasst die finanzielle Zusammenarbeit, die technische Zusammenarbeit und personelle Leistungen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit nach der Definition des «Development Assistance Committee» (DAC), dem Entwicklungsausschuss der OECD. Die Definition besteht seit 1972 und hat sich seitdem nur in Details verändert. Über die Jahre wurden aber weitere Kosten definiert, die als Teil der ODA anerkannt sind, so zum Beispiel Verwaltungskosten des Geberlandes, Kosten für Studienplätze, Kosten für Asylsuchende im ersten Jahr ihres Aufenthaltes oder auch der Erlass von Schulden.
Das Parlament hat für die Periode 2017–2020 beschlossen, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz einem Anteil von 0,48% des Bruttonationaleinkommens (BNE) entspricht. Diese Quote ist geringer als die vom Parlament 2011 beschlossene Zielvorgabe von 0,5% und die Zielquote der UNO von 0,7%, welche die Schweiz als langfristiges Ziel anerkannt hat.
Diese Zahlen beinhalten die Aufwendungen
der DEZA (Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Ostzusammenarbeit)
des Staatssekretariats für Wirtschaft (Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit mit Osteuropa, Entschuldungsmassnahmen)
des Staatssekretariats für Migration (Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, Rückkehrhilfe)
der Abteilung Menschliche Sicherheit im EDA (vor allem Friedensförderung und Menschenrechte)
des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS (vor allem Friedensförderung und Sicherheit)
des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Swiss Investment Fund for Emerging Markets SIFEM, Stipendien für ausländische Studierende in der Schweiz)
des Bundesamts für Umwelt (Beiträge an internationale Organisationen)
einiger anderer Bundesämter sowie der Kantone und Gemeinden.