Unlautere und illegale Finanzflüsse (illicit financial flows, IFF) werden allgemein definiert als Gelder, die rechtswidrig erworben, transferiert und benutzt werden. Sie stammen aus Aktivitäten im Zusammenhang mit Korruption, Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und - vermeidung sowie aus kriminellen Aktivitäten wie Drogen- oder Menschenhandel. Die Schweiz hat ihr Engagement zur Bekämpfung unrechtmässiger Finanzflüsse mehrfach bekräftigt.
IFF betreffen alle Länder, aber ihre Folgen für die Entwicklungsländer sind besonders verheerend. Jedes Jahr entgehen den Entwicklungsländern bedeutende Summen, was ihre Fähigkeit einschränkt, mehr Einkünfte – einschliesslich Steuereinnahmen – zu generieren und damit ihre Entwicklung zu finanzieren. Die Summen sind enorm, und es wird davon ausgegangen, dass die IFF aus Entwicklungsländern die öffentliche Entwicklungshilfe weit übersteigen. Trotzdem gestaltet sich die Schätzung des Volumens von IFF äusserst schwierig. Das «High Level Panel on Illicit Financial Flows» kommt in einem Bericht aus dem Jahr 2015 zum Schluss, dass die illegalen Finanzabflüsse aus dem afrikanischen Kontinent 50 Milliarden USD pro Jahr übersteigen. Die Einbussen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten (hauptsächlich aufgrund aggressiver Steuerplanungs- und Gewinnverlagerungspraktiken multinationaler Unternehmen) wurden auf 32,5 Milliarden USD geschätzt.
Die Tragweite der IFF und deren negative Auswirkungen auf die Entwicklungsländer wurden von der internationalen Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba (2015) zur Entwicklungsfinanzierung anerkannt. Darin bekennt sich die internationale Staatengemeinschaft dazu, die IFF bis 2030 deutlich zu reduzieren und die Kapazitäten der Entwicklungsländer zur Mobilisierung von Ressourcen auf einzelstaatlicher Ebene – einschliesslich der Steuereinnahmen – zu stärken.
Engagement des Bundesrates
Mit dem Bericht Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern vom 12. Oktober 2016 hat der Bundesrat sein Problemverständnis sowie eine umfassende Analyse vorgelegt, einschliesslich der vielfältigen Voraussetzungen für die Entstehung von IFF. Zentrale Bestandteile von IFF sind gemäss Bundesrat Gelder, die mit Kriminalität, Korruption, Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung sowie Steuervermeidung und Steuerhinterziehung im Zusammenhang stehen und Staatsgrenzen überschreiten.
Parallel dazu hat der Bundesrat sowohl auf internationaler Ebene als auch innerstaatlich sein Engagement zur Bekämpfung der IFF mehrfach bekräftigt. Im Gleichschritt mit der internationalen Diskussion anerkennt er nicht nur die Bedeutung des innerstaatlichen Rechtsrahmens zur Verminderung des Zuflusses unerwünschter Gelder, sondern auch die bedeutende Rolle der internationalen Zusammenarbeit vor Ort.
Die DEZA verfolgt gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO fünf prioritäre Aktionsfelder:
- Minimierung von IFF-Risiken in der Rohstoff-Wertschöpfungskette
- Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen und Rimessen
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
- Bekämpfung von transnationaler Korruption und Geldwäscherei
- Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte