Bern, Medienmitteilung, 28.02.2014

Der Bundesrat hat beschlossen, allfällige Vermögenswerte von Wiktor Janukowitsch und seines engsten Umfeldes zu sperren. Die entsprechende Verordnung tritt am heutigen Freitag, den 28. Februar in Kraft. Damit will der Bundesrat jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem ukrainischem Eigentum vermeiden.

Gewalt und Unruhen haben in der Ukraine in den letzten Wochen zahlreiche Menschenleben gefordert. Schliesslich wurde Präsident Wiktor Janukowitsch vom Parlament am 22. Februar 2014 seines Amtes enthoben. Das Parlament setzte für den 25. Mai 2014 Präsidentschaftswahlen an.

Angesichts dieser jüngsten Entwicklungen will der Bundesrat alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Gefahr einer Veruntreuung von staatlichen Geldern zu vermeiden. Er hat daher in Abstimmung mit anderen Finanzplätzen beschlossen, allfällige Vermögenswerte von Wiktor Janukowitsch und seines engsten Umfeldes zu sperren. Zudem hat der Bundesrat den Verkauf und jegliche Veräusserung von Gütern, namentlich von Immobilien, dieser Personen verboten. Ziel dieser Massnahme ist es, zu verhindern, dass diese Vermögenswerte aus der Schweiz abgezogen werden, bevor sie auf dem ordentlichen Weg der Rechtshilfe in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden blockiert werden können.

Sollte sich in künftigen Strafverfahren zeigen, dass die Vermögenswerte tatsächlich illegaler Herkunft sind, können sie nach der strafrechtlichen Verurteilung der früheren Machthaber und ihres Umfeldes an die Ukraine zurückerstattet werden. Die Schweizer Behörden sind bereit, eng mit den ukrainischen Behörden zusammenzuarbeiten, um dieses Ziel rasch möglichst zu erreichen.


Weiterführende Informationen

Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (PEP),Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus der Ukraine (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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