Bern, Medienmitteilung, 26.06.2013

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichthofs vom 10. und 11. Juni 2010 eröffnet.

Anlässlich der Überprüfungskonferenz im Juni 2010 wurde das Römer Statut um zwei wesentliche Elemente ergänzt. Zum einen soll der Strafgerichtshof in Zukunft das Verbrechen der Aggression verfolgen können. Damit können hochrangige Personen zur Verantwortung gezogen werden, die eine Angriffshandlung in die Wege leiten, die das Gewaltverbot der UNO-Charta offenkundig verletzt.

Zum anderen soll der bestehende Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt werden. Neu soll die Verwendung von Gift und vergifteten Waffen, von Gas und ähnlichen Stoffen und Vorrichtungen sowie von sogenannten «Dumdumgeschossen»  nicht nur in einem internationalen sondern auch in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt für strafbar erklärt werden.

Die Ahndung dieser Verbrechen leistet einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt - verfassungsmässige Kernziele der schweizerischen Aussenpolitik. Entsprechend hat sich die Schweiz für deren Aufnahme in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs eingesetzt.

Damit die Änderungen des Römer Statuts für die Schweiz in Kraft treten können, müssen sie von der Bundesversammlung genehmigt und vom Bundesrat ratifiziert werden. Mit der Ratifizierung sind keine Anpassungen des schweizerischen Strafrechts verbunden.

Der Internationale Strafgerichthof ist eine ständige Institution mit Sitz in Den Haag (Niederlande) und hat die Aufgabe, schwerste Verbrechen zu ahnden (derzeit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, künftig auch Verbrechen der Aggression). Der Strafgerichtshof wurde durch das Römer Statut errichtet, dem nebst der Schweiz bisher 121 Staaten beigetreten sind. Die Schweiz hat sich seit jeher stark für den Strafgerichtshof engagiert und stellt zurzeit einen Vizepräsidenten der Versammlung der Vertragsstaaten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Oktober 2013.

 


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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