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Der Bundesrat spricht sich klar und unmissverständlich gegen jede Form des Antisemitismus aus. Er anerkennt den Wert und die praktische Relevanz der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance. Diese Definition kann als zusätzlicher Leitfaden für die Identifikation antisemitischer Vorfälle dienen. Ausgehend von der Arbeitsdefinition sind spezifische Definitionen zu formulieren, die auf einen bestimmten Bereich oder Zweck ausgerichtet sind.
In seinem Bericht würdigt der Bundesrat auch den langjährigen und vielfältigen Einsatz der Schweiz gegen Antisemitismus auf nationaler und internationaler Ebene. Der Bericht listet eine Reihe von Massnahmen auf, welche die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) im Rahmen ihrer Mandate umsetzen können, etwa die Stärkung der Koordination und des Austauschs auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene und die Förderung der strategischen Planung.
Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Eidgenössischen Departement des Innern (Fachstelle für Rassismusbekämpfung) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie weiteren Fachpersonen erarbeitet. Grundlage bilden zwei Forschungsarbeiten: Eine juristische Analyse der Arbeitsdefinition der IHRA und eine Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat von Ständerat Paul Rechsteiner 19.3942 «Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)».
Die Studien sind auf der Internetseite der FRB aufgeschaltet.
Wortlaut der Arbeitsdefinition zu Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)
«Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.»
Weiterführende Informationen
Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Bericht des Bundesrats(pdf, 486kb)
Adresse für Rückfragen:
Michele Galizia, Leiter Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB), +41 58 464 13 31,
michele.galizia@gs-edi.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten