Medienmitteilung, 29.06.2023

Der Bundesrat ist am 2. Juni 2023 über das fünfte Gutachten des Beratenden Ausschusses des Europarates für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten über die Schweiz sowie die Stellungnahme der Schweiz dazu informiert worden. Der Beratende Ausschuss würdigt das Engagement von Bund, Kantonen und Gemeinden, in der Gesellschaft eine echte Verständigung zwischen den Kulturen zu fördern. Gleichzeitig äussert er weiteren Handlungsbedarf. Die Schweiz bekräftigt in ihrer Stellungnahme, dass der Schutz von Minderheiten zur politischen und sozialen Stabilität und zum Wohlstand des Landes beitragen.

In seinem fünften Gutachten hat sich der Beratende Ausschuss eingehend mit der Situation nationaler Minderheiten in der Schweiz auseinandergesetzt. Die Feststellungen sind detailliert, sorgfältig und ausgewogen formuliert; sie tragen den Positionen von Bund und Kantonen sowie betroffener Organisationen Rechnung. Der Ausschuss lobt das Engagement der Schweiz bei der Stärkung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und ermutigt die Behörden, die Verwendung des Italienischen und Rätoromanischen im Unterricht, im wirtschaftlichen und sozialen Leben innerhalb und ausserhalb ihres Verbreitungsgebietes weiter zu fördern. Handlungsbedarf sieht er insbesondere bei der Bekämpfung der Diskriminierung und aller Arten von Rassismus und Intoleranz. Weiter fordert er die Schaffung neuer Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für fahrende Jenische, Sinti, Manouches und Roma sowie bei der Vermittlung von deren Geschichte im Schulunterricht. Er regt zudem einen verstärkten Einbezug von nationalen Minderheiten in Angelegenheiten an, die sie selber betreffen.

In ihrer Stellungnahme zum Gutachten verweist die Schweiz auf die Bedeutung des Schutzes der Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Religionen im internationalen wie auch nationalen Kontext. Der Schutz der Rechte von Minderheiten trägt zur politischen und sozialen Stabilität und des Wohlstands des Landes bei. Dabei betont der Bundesrat, wie wichtig es ist, alle Arten von Rassismus und Intoleranz zu bekämpfen. Er verweist auf zahlreiche Aktivitäten des Bundes, der Kantone, Gemeinden und Städte, welche zur Umsetzung einer systematischen Sensibilisierung- und Präventionspolitik beitragen. Trotz Bemühungen auf allen Ebenen konnten bis heute indes nicht genügend Halteplätze für fahrende Gemeinschaften geschaffen werden. Die Schweiz weist auf die Komplexität dieser Aufgabe hin, teilt aber die Auffassung des Beratenden Ausschusses, eine Erhöhung der Halteplätze anzustreben. Der Bund hat dazu seine Anstrengungen zur finanziellen Unterstützung der Kantone und Gemeinden verstärkt.

Mit Genugtuung nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass der Beratende Ausschuss die anhaltenden Anstrengungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen hat. Viele Empfehlungen des Beratenden Ausschusses zu sprachlichen Minderheiten decken sich mit dem bereits laufenden Engagement der Schweiz.

Um den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten erfolgreich fortzusetzen, möchte der Bundesrat das Erreichte mit den dafür zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sorgfältig prüfen und dabei auch auf die Empfehlungen des Beratenden Ausschusses Bezug nehmen.


Weiterführende Informationen

Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten


FÜNFTES GUTACHTEN ÜBER DIE SCHWEIZ(pdf, 1131kb)
Stellungnahme der Schweiz(pdf, 569kb)


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang