FAQ
Partnerschaften
Im Rahmen des Zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ist es der Schweiz ein wichtiges Anliegen, Schweizer Partnerinstitutionen und -organisationen für die Projekte und Programme in den Partnerländern zu gewinnen und so den Erfahrungsaustausch zu fördern. Durch einen aktiven Beitrag von Schweizer Institutionen und Organisationen an die Gestaltung und Umsetzung der Aktivitäten werden die bilateralen Beziehungen gestärkt. Dazu gehören unter anderem Partnerschaften mit kantonalen Stellen sowie anderen öffentlichen und privaten Organisationen der Schweiz.
Dadurch soll noch stärker als bisher Schweizer Expertise in die Zusammenarbeit eingebracht werden. Im Vordergrund stehen dabei die duale Berufsbildung und das Migrations- und Asylwesen, aber beispielsweise auch der Klimaschutz, die Abfallbewirtschaftung, die Privatsektorfinanzierung, die Forschung, das Sozial- und Gesundheitswesen, das Bürgerengagement sowie der Bereich der öffentlichen Sicherheit. In allen Themen sollen Partnerschaften zwischen lokalen und Schweizer Akteuren gefördert und Fachstellen in der Schweiz mit spezifischer Expertise direkt eingebunden werden. Vom Gesamtbetrag von 1102 Millionen Franken sind mindestens zwei Prozent für projektbezogene Schweizer Expertise und für andere mit den Partnerländern zu vereinbarende Durchführungsmassnahmen vorgesehen.
Aktuell gibt es in den Partnerländern noch keine neuen Projekte und Programme im Rahmen des Zweiten Schweizer Beitrags. Deshalb ist es zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, über konkrete Partnerschaften Auskunft zu geben. Als interessierte Organisation und Institution empfehlen wir Ihnen darum regelmässig unsere Webseite zu konsultieren. Zum gegebenen Zeitpunkt werden auf unserer Webseite weitere Informationen zum Vorgehen bei Partnerschaften folgen. Auch werden wir Sie auf unserer Webseite laufend über den aktuellen Stand des Zweiten Schweizer Beitrags informieren.
Projektauswahl
Die Vorschläge für Projekte und Programme werden von den Partnerländern erarbeitet und von der Schweiz geprüft und bewilligt. So wird sichergestellt, dass die Unterstützungsmassnahmen den Prioritäten und Strategien der Partnerländer entsprechen. Meistens erfolgt die Auswahl in einem Wettbewerbsverfahren, bei welchem Institutionen und Organisationen in den Partnerländern (zum Beispiel Gemeinden, regionale und nationale Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder internationale Organisationen) Projektanträge einreichen können.
Allfällige Projektideen von Schweizer Organisationen oder Institutionen in einem durch den Schweizer Beitrag unterstützten EU-Mitgliedstaat können somit nicht direkt durch die Schweiz finanziert werden. Falls Ihre Organisation mit einer Partnerinstitution vor Ort arbeitet, können Sie über diese Institution Kontakt mit der Nationalen Koordinationsstelle im Partnerland aufnehmen und auf mögliche Projektideen aufmerksam machen.
Mehr Informationen dazu wie Schweizer Organisationen Partner in einem Projekt oder Programm werden können, finden Sie unter der obenstehenden Frequently Asked Question zu den Partnerschaften.
Aktuell sind keine Projekteingaben in den Partnerländern möglich. Wir werden Sie auf unserer Webseite laufend über den aktuellen Stand des Zweiten Schweizer Beitrags informieren.
Ausschreibungen
Alle Ausschreibungen für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen zugunsten von Projekten, die im Rahmen des Schweizer Beitrags, der Struktur- und des EU-Kohäsionsfonds finanziert werden, stehen auch Schweizer Unternehmen offen.
Die Auftragsvergabe für Lieferungen und Dienstleistungen ist ein Prozess, der nach der Projektauswahl und -bewilligung stattfindet. Im Rahmen der Projektumsetzung und gemäss den geltenden nationalen und internationalen Richtlinien (WTO- /EU- und Landesrecht) schreiben die Projektträger Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen für Projekte des Schweizer Beitrags in den Partnerländern öffentlich aus.
Kommen die EU-Richtlinien zur Anwendung, so unterliegt das gesamte Vergabeverfahren der Veröffentlichungs- und Transparenzpflicht. In diesen Fällen werden die Ausschreibungen nicht nur im Partnerland, sondern auch EU-weit veröffentlicht. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens schliesst der Projektträger mit den ausgewählten Leistungserbringern die entsprechenden Liefer- und Dienstleistungsverträge ab.
Häufig gestellte Fragen Erweiterungsbeitrag
Wie werden Projekte ausgewählt?
Wie kommen Liefer- und Dienstleistungsverträge zustande?
Welche Themen umfasst der Erweiterungsbeitrag?
Wie werden die Interessen der Schweizer Wirtschaft berücksichtigt?