Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO): Verhandlungen weitgehend abgeschlossen

Bern-Wabern, Medienmitteilung, 22.02.2013

In den Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wurde gestern in Brüssel eine grundsätzliche Einigung erzielt. Die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) haben gemeinsam mit den anderen an Schengen/Dublin assoziierten Staaten – Norwegen, Liechtenstein und Island – stattgefunden.

An den gestrigen Verhandlungen haben die assoziierten Staaten und die Europäische Union eine grundsätzliche Einigung gefunden. Bei den wichtigsten offenen Punkten - namentlich die finanzielle Beteiligung und die Position der assoziierten Staaten im Verwaltungsrat des Unterstützungsbüros - konnten sich die Parteien einigen. Beide Seiten werden den Abkommenstext noch überprüfen, mit dem Ziel einer baldigen Paraphierung. Danach wird das Abkommen dem Bundesrat und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.

Für die Schweiz war das Ziel der Verhandlungen das Erreichen eines ausgeglichenen Abkommens, in dem Rechte und Pflichten im Gleichgewicht stehen. Beide Parteien zeigten sich mit dem Resultat der Verhandlungen zufrieden.

EASO ist eine Agentur der EU mit Sitz in Malta. Das Büro hat seine operative Tätigkeit am 19. Juni 2011 aufgenommen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Asylfragen zu fördern. Die Unterstützung von Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Unterstützungsbüros. Momentan befinden sich beispielsweise Asyl-Unterstützungsteams von EASO in Griechenland, um den Aufbau des griechischen Asylwesens zu unterstützen. EASO dient ferner der Organisation von Ausbildungen im Asylbereich auf europäischer Ebene, der Ermittlung bewährter Praktiken im Asylverfahren sowie der Koordination im Austausch von Herkunftsländerinformationen. Das Unterstützungsbüro verfügt über keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.

Mit der Schweizer Teilnahme wird die bewährte Zusammenarbeit des Bundesamts für Migration mit Partnerbehörden in anderen europäischen Staaten weitergeführt. Für die Schweiz bedeutet die Teilnahme an EASO, dass sie Zugang zu Risikoanalysen und Informationen über die Praxis anderer europäischer Staaten im Asylbereich erhält und an strategischen Beratungen im Verwaltungsrat der Agentur teilnehmen kann.

Die Schweizer Delegation wurde von Vertretern des Bundesamts für Migration (BFM) und der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA) geleitet, jene der EU von der Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission.


Adresse für Rückfragen:

Céline Kohlprath, Bundesamt für Migration, +41 31 325 00 59
Raphael Saborit, Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel, +32 2 286 13 04


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten