Schweiz und EU paraphieren Abkommen für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

Medienmitteilung, 19.03.2015

Die Schweiz und die EU haben heute in Brüssel ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des globalen Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die EU-Mitgliedländer übernehmen beim Austausch von Kontoinformationen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Vom bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen wurde die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernommen. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

Das Abkommen wird ergänzt durch eine gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, dass ein Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2017 angestrebt wird. Dies entspricht der Erklärung des Bundesrates vom Herbst 2014 an den Präsidenten des Global Forum, wonach die schweizerische Regierung beabsichtige, den AIA 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 einzuführen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt.

Das Abkommen entspricht dem vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandat. Eine formelle Verknüpfung mit anderen Steuer- und Finanzfragen ist bei der Einführung des globalen Standards nicht möglich. Hingegen hat die EU-Kommission ihre Mitgliedländer auf die Bedeutung und deren eigenes Interesse an einer Vergangenheitsregularisierung vorgängig zur Einführung des AIA hingewiesen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren Regularisierungsprogramme lanciert oder verstärkt weiter geführt. Als Beispiel kann die straflose Selbstanzeige in Deutschland genannt werden. Nachdem am 23. Februar 2015 mit Italien eine Einigung in Steuerfragen unterzeichnet werden konnte, kann die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden.

Bezüglich verbessertem Marktzutritt in die EU sind ebenfalls Gespräche im Gange. Am 18. März 2015 führten Staatssekretär Jacques de Watteville und EU-Generaldirektor Jonathan Faull in Brüssel erste exploratorische Gespräche über die Machbarkeit und Wünschbarkeit eines Finanzdienstleistungsabkommens.

Die Paraphierung des Abkommens erfolgte heute in Brüssel durch die beiden Unterhändler Staatssekretär Jacques de Watteville und EU-Generaldirektor Heinz Zourek sowie auf Schweizer Seite ebenfalls durch Botschafter Dominique Paravicini, stellvertretender Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA). Die Unterzeichnung soll in den kommenden Wochen erfolgen. In der Schweiz wird das Abkommen danach den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten des Abkommens 2017 steht unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin abgeschlossen sind.

Gemäss Verhandlungsmandat des Bundesrates strebt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch neben der EU auch mit den USA und weiteren Ländern an. Entsprechende Verhandlungen laufen. Mit Australien konnte am 3. März 2015 eine erste Vereinbarung unterzeichnet werden.


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