Die Schweiz hat der Übernahme verschiedener EU-Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zugestimmt. Die wichtigsten Punkte betreffen die Information, Analyse und Nachverfolgung von Vorfällen bezüglich Luftfahrzeugsicherheit, die Sicherheit von Testflügen sowie Normen im Bereich des Luftfahrzeugunterhalts in der allgemeinen Luftfahrt.
Was den Schutz vor Attentaten gegen die Luftfahrt anbelangt, so werden zwei neue Staaten, nämlich Kanada und Montenegro, als Anwender von Sicherheitsnormen anerkannt, die den in der EU geltenden Normen gleichwertig sind. Die genannten Staaten werden somit in das System «One Stop Security» integriert. Von den Flughäfen dieser Länder her kommende Passagiere können die Schweizer Flughäfen ohne zusätzliche Sicherheitskontrolle für den Transit benützen.
Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 3. März 2016 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Entscheid. Die neuen Regelungen des Abkommens treten in der Schweiz am 15. Mai 2016 in Kraft.
Weiterführende Informationen
Amtliche Sammlung Nr. 45 vom 10. Mai 2016
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