Dritte Schengen-Evaluierung der Schweiz

Medienmitteilung, 22.02.2018

Die Schweiz wird derzeit im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit evaluiert. Sachverständige aus den anderen Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission werden hauptsächlich im Februar und März 2018 vor Ort die Anwendung der Schengener Verpflichtungen überprüfen. Gestützt auf die Ergebnisse kann der Rat der EU Empfehlungen an die Schweiz richten.

Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit wird jeder Schengen-Mitgliedstaat mindestens alle fünf Jahre auf dessen Umsetzung und Anwendung des Schengen-Rechts evaluiert. Dieser Mechanismus besteht aus einer partnerschaftlichen, gegenseitigen Beurteilung der Einhaltung der Schengener Verpflichtungen durch die beteiligten Staaten. Schweizer Expertinnen und Experten nehmen regelmässig auch an den Evaluierungen in den anderen Schengen-Staaten teil. Nachdem im Hinblick auf die Aufnahme der operativen Zusammenarbeit die Schweiz erstmals im 2008 evaluiert wurde und 2014 auch die zweite Evaluierung reibungsfrei über die Bühne ging, findet derzeit die dritte Evaluierung der Schweiz statt. Betroffen sind sowohl der Bund als auch die Kantone.

Zwischen dem 26. Februar 2018 und dem 23. März 2018 werden Sachverständige der Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission Ortsbesichtigungen durchführen. Sie werden prüfen, ob die Schweiz in folgenden Bereichen ihre Schengener Verpflichtungen korrekt anwendet: Grenzkontrollen an den Flughäfen, Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatenangehöriger, Nutzung des Schengener Informationssystems SIS, Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Verarbeitung personenbezogener Daten. Ausserdem wird im Dezember 2018 die Visumausstellung an zwei Schweizer Vertretungen im Ausland evaluiert werden.

Nach Abschluss der Ortsbesichtigungen werden die Sachverständigen Evaluierungsberichte erstellen, worin sie allfällige Mängel aufzeigen können. Zur Behebung solcher Mängel kann der Rat der EU konkrete Empfehlungen an die Schweiz richten. Die Schweiz wird über allfällige Massnahmen, die sie aufgrund der Empfehlungen getroffen hat, gegenüber der EU Bericht erstatten. Sowohl den Evaluierungsberichten als auch den Empfehlungen müssen die Schengen-Staaten zustimmen. In den dafür zuständigen Arbeitsgruppen des Rates und der Kommission wirkt die Schweiz mit.

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Daniel Wüger, Bundesamt für Justiz BJ, T +41 58 465 19 44

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