Schweiz und UK führen Handel mit Bio-Produkten fort

Medienmitteilung, 04.01.2021

Aufgrund des Austritts aus der EU hat das Vereinigte Königreich (UK) mit der Schweiz eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Handel mit Bio-Produkten zwischen beiden Ländern neu regelt. Bisher war dies Bestandteil des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die bilaterale Vereinbarung ist Anfang Jahr in Kraft getreten.

Gemäss dieser Vereinbarung wird das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können. Die Vereinbarung ist Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung der Schweiz zum UK sichern will. Sie erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den Parteien ohne Unterbruch. 

Die Bio-Äquivalenzvereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 und soll anschliessend in eine langfristige Lösung überführt werden. 


Weiterführende Informationen

Einfuhr von Bio-Produkten


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