Die Vollzugsorgane kontrollierten 2023 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 158 848 Personen und dies in 36 587 Unternehmen. Das ist ein leichter Rückgang von -2 % bei den Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden 7 % der Schweizer Arbeitgebenden, 26 % der Entsandten und 31 % der selbständigen Dienstleistungserbringenden kontrolliert. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35 000 Kontrollen wurde erreicht. Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen unter Berücksichtigung des Kontexts interpretiert werden.
In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 23 % (2022: 17 %). Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne Lohnunterbietungen bei 21 % der kontrollierten Unternehmen fest (2022: 16 %). Bei den Schweizer Arbeitgebenden verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei 11 %. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringenden aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei 6 % der 4 718 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2022: 7 % von 4 605 Kontrollen). Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2023 1 628 Verständigungsverfahren eröffnet. 81 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebenden lag diese Quote bei 54 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden leicht weniger Verfahren erfolgreich abgeschlossen (87 % bzw. 57 % im Jahr 2022).
Die flankierenden Massnahmen bilden seit zwanzig Jahren ein zentrales und erfolgreiches Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.
Bekämpfung der Schwarzarbeit für einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung hat das Kontrollvolumen im Jahr 2023 leicht abgenommen. Die Betriebskontrollen gingen mit 13 644 Kontrollen um rund ein Prozent zurück. Sie lagen jedoch über dem Vorpandemieniveau (+12 % gegenüber 2019). Die Personenkontrollen überstiegen mit 43 563 Kontrollen sowohl das Kontrollniveau vom Vorjahr (+4 %) wie auch das Vorkrisenniveau von 2019 (+25 %). Die Kontrollschwerpunkte lagen im Berichtsjahr generell wiederum beim Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Handel und Bauhauptgewerbe.
Im Nachgang an die Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2023 insgesamt 12 500 Verdachtsmomente an die zuständigen Behörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer Abnahme von rund fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr bzw. dem Niveau vor der Pandemie (2019: 12 554 Verdachtsmomente).
Bei der Anzahl Meldungen der zuständigen Behörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war mit 3941 Rückmeldungen eine Zunahme um rund 29 % festzustellen. Diese Zunahme ist u.a. auf die Aufarbeitung von älteren Falldossiers zurückzuführen. Im Vergleich zum Jahr vor der Pandemie (2019) fiel die Zunahme etwas geringer aus (+17 %).
Die Zahl der Nutzenden des vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen sank um zwei Prozent auf 72 606 Arbeitgebende.
Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.
FlaM Bericht 2023 - Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union(pdf, 782kb)
Grundlagen und Hintergrundinformationen zum FlaM Bericht 2023(pdf, 187kb)
Statistischer Anhang des FlaM-Berichts 2023(pdf, 596kb)
BGSA-Bericht 2023 - Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit(pdf, 530kb)
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