Bundesrat heisst neue EU-Regeln zur Vorabübermittlung von Fluggastdaten gut

Medienmitteilung, 15.01.2025

Mit einer neuen Verordnung will die EU die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen erleichtern und irreguläre Einreise auf Flügen in den Schengen-Raum bekämpfen. Die Schweiz übernimmt die Verordnung im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 die Übernahme unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung genehmigt und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die für die Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen zu erarbeiten.

Um die Anforderungen an die Erhebung und Übermittlung von Fluggastdaten (sogenannte «API-Daten») zu vereinheitlichen, hat die EU die bestehende Richtlinie durch die neue Verordnung API «Grenze» ersetzt. Die Harmonisierung soll die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen API-Daten verbessern. Das erleichtert die Identifikation von Flugpassagieren, welche irregulär in den Schengen-Raum einreisen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Neu sind für alle Flüge aus Drittstaaten in die Schweiz Passagierdaten sowie zusätzliche API-Datenelemente automatisch zu erheben und zentralisiert an die nationalen Grenzbehörden zu übermitteln. Weiter werden die Datenschutzbestimmungen angepasst, eine neue nationale Aufsichtsbehörde geschaffen und die Sanktionen gegenüber Luftverkehrsunternehmen verschärft, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands müssen im Schweizer Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die notwendigen Gesetzesanpassungen zu erarbeiten. Die Vernehmlassung soll bis spätestens im November 2026 eröffnet werden.

Die technische Lösung für die Erhebung und Übermittlung der API-Daten entwickelt die EU bis Ende 2028. Danach erhalten die Schengen-Staaten und die Luftverkehrsunternehmen zwei Jahre Zeit, um diese zu testen und ihre Systeme anzupassen. Ab Anfang 2031 wird diese technische Lösung für alle Schengen-Staaten verbindlich zur Übermittlung der API-Daten zum Einsatz kommen. Erste Schätzungen über die mit der Umsetzung verbundenen Kosten wird der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung ausweisen.


Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)(pdf, 103kb)


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Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement