Die Schengen-Zusammenarbeit fördert die enge Kooperation zwischen den Schengen-Staaten namentlich in den Bereichen Grenze, Justiz, Visa und Rückkehr. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird jeder Schengen-Mitgliedstaat alle sieben Jahre auf dessen Umsetzung und Anwendung des Schengen-Rechts evaluiert. Dieser Mechanismus besteht aus einer partnerschaftlichen, gegenseitigen Beurteilung der Einhaltung der Schengener Vorschriften durch die beteiligten Staaten. Auch Schweizer Expertinnen und Experten nehmen regelmässig an den Evaluierungen in den anderen Schengen-Staaten teil.
Dritte regelmässige Überprüfung
Die Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 Teil des Schengen-Raums und wurde damals im Rahmen des Beitritts zum ersten Mal überprüft. In der Zwischenzeit haben in den Jahren 2014 und 2018 zwei regelmässige Evaluierungen stattgefunden. Im 2025 findet nun die dritte regelmässige Evaluierung der Schweiz statt.
Vom 19. Januar bis am 7. März 2025 werden Sachverständige der Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission in der ganzen Schweiz Ortsbesichtigungen durchführen. Betroffen sind Institutionen des Bundes und der Kantone. Es wird geprüft, ob die Schweiz die Schengener Vorschriften korrekt anwendet. Geprüft werden namentlich die Durchführung von Grenzkontrollen an den Flughäfen sowie die Massnahmen zur Rückführung von sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Drittstaatenangehörigen, die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS), die Zusammenarbeit der Polizeibehörden sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Evaluationsbericht wird im Sommer 2025 erwartet
Nach Abschluss der Ortsbesichtigungen werden die Sachverständigen einen Evaluierungsbericht erstellen. Darin werden allfällig festgestellte Mängel aufgeführt. Diesbezüglich werden in der Regel von der Kommission konkrete Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. In der Folge hat die Schweiz entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um diesen Empfehlungen nachzukommen. Sie muss ausserdem der EU in regelmässigen Abständen Bericht erstatten, bis die Kommission die Empfehlungen als vollständig umgesetzt betrachtet. Sowohl dem Evaluierungsbericht als auch den Empfehlungen müssen die Schengen-Staaten zustimmen. In den dafür zuständigen Arbeitsgruppen wirkt die Schweiz mit. Die Resultate der Evaluierung werden der Schweiz voraussichtlich im Sommer 2025 mitgeteilt.
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