Die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit fördert die enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl. Mit der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich aufgehoben und Ausgleichsmassnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit beschlossen. Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass jedes Asylgesuch nur noch von einem Staat geprüft wird.
Schengen/Dublin
Die unter dem Titel Schengen bekannte Zusammenarbeit europäischer Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei und Visa wurde 1985 von fünf Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft lanciert. Sie umfasst heute fast alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und, seit dem 12. Dezember 2008, die Schweiz.
Europakarten zum Schengen und Dublin Abkommen
Das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durch die grundsätzliche Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Zudem verbessert es die internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität.
Mit dem SAA rechtlich verbunden ist das Dubliner Assoziierungsabkommen. Es stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Die Dublin-Kriterien legen die nationale Zuständigkeit fest und verhindern so, dass Asylsuchende in mehr als einem Staat ein Gesuch stellen können.
Chronologie
2008
- Operationelles Inkrafttreten Schengen (an den Flughäfen am 29.03.2009) (12.12.2008)
- Formelles Inkrafttreten Schengen und Dublin (01.03.2008)
2005
- Genehmigung durch das Volk (mit 54,6% Ja-Stimmen) (05.06.2005)
2004
- Unterzeichnung der Abkommen (im Rahmen der Bilateralen II) (26.10.2004)
Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes: Die Schweiz redet mit
Die Schweiz kann bei der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands mitwirken und ihre Interessen direkt in den Expertendiskussionen oder im Rahmen von Treffen auf Botschafter- und Ministerstufe einfliessen lassen. Sie hat ein gestaltendes Mitspracherecht. Das ist bedeutend, da die Beschlussfassung meistens ohne Abstimmung erfolgt.
Sind neue Schengen/Dublin-relevante Rechtsakte von der EU beschlossen worden, entscheidet die Schweiz im Einklang mit ihren parlamentarischen und direktdemokratischen Prozessen, ob sie diese übernehmen will. Seit der Unterzeichnung der Abkommen 2004 hat die EU der Schweiz mehr als 380 Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands notifiziert. Ein grosser Teil der Weiterentwicklungen ist technischer Natur oder von beschränkter Tragweite und kann direkt vom Bundesrat genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Nur die Übernahme von rund 12% der Rechtsentwicklungen hatte das Parlament zu genehmigen. Diese Rechtsentwicklungen unterstehen zusätzlich dem fakultativen Referendum (nach Art.141 der Bundesverfassung). Folgende Weiterentwicklungen unterstehen derzeit dem parlamentarischen Genehmigungsverfahren.
- Am 11. August 2021 hat der Bundesrat die Übernahme der EU-Verordnung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
Beim BMVI-Fonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und/oder Seeaussengrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der BMVI-Fonds (2021–2027) dient als Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit (2014–2020), an welchem sich die Schweiz bereits beteiligte. Wie die anderen Schengen-Staaten wird auch die Schweiz Mittel für nationale Massnahmen aus dem Fonds erhalten. Die Teilnahmemodalitäten der Schweiz am Fonds müssen in einer Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und der EU geregelt werden. Das Gesamtbudget der EU für die Durchführung des BMVI-Fonds beträgt rund 6,24 Milliarden Euro.
- Am 17. August 2022 hat der Bundesrat die Übernahme der EU-Verordnung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament gutgeheissen.
Die korrekte und einheitliche Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen beteiligten Staaten ist eine wesentliche Voraussetzung für das gute Funktionieren des Schengen-Raumes. Die Schengen-Evaluierung stellt ein wichtiges Instrument dar, dieses Ziel zu erreichen. Mit der Verordnung (EU) 2022/922 wird die bisherige Rechtsgrundlage für die Schengen-Evaluierung ersetzt und inhaltlich überarbeitet. Ziel ist es, den Mechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Beistands wirksamer, flexibler und effizienter zu machen, ohne an den bestehenden Grundprinzipien (Bewertung unter Gleichgestellten, «Peer-to-peer») oder dem grundsätzlichen Ablauf zu rütteln. Dennoch werden einige wichtige Neuerungen eingeführt, die u.a. zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer, zu einer grösseren Verfügbarkeit der Sachverständigen sowie zu einem gezielteren Einsatz von unangekündigten und thematischen Evaluierungen führen. Weiter soll die erhöhte politische Aufmerksamkeit für den Evaluierungsmechanismus im Rat der EU dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Schengen-Raumes zu sichern («Schengen Governance»).
Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz
Bericht des Bundesrates vom 21. Februar 2018
Das Wichtigste in Kürze (PDF, 3 Seiten, 251.2 kB, Deutsch)
Bericht (PDF, 124 Seiten, 1.8 MB, Deutsch)
Abkommen
Abkommenstexte
Schengen
Abkommen und Schlussakte
Abkommen vom 26. Oktober 2004 (mit Anhängen und Schlussakte) (SR 0.362.31)
Nebenabkommen
Abkommen mit Island und Norwegen (SR 0.362.32)
Abkommen mit Dänemark (SR 0.362.33)
Beitrittsprotokoll Liechtenstein (SR 0.362.311)
Komitologie - Briefwechsel (SR 0.362.1)
Komitologie – Vereinbarungen (SR.0.362.11)
Zusatzvereinbarungen
Aussengrenzenfonds (SR 0.362.312)
Aussengrenzenfonds - Zusatzvereinbarung
Dublin
Abkommen und Schlussakte
Abkommen vom 26. Oktober 2004 (mit Schlussakte) (SR 0.142.392.68)
Nebenabkommen
Abkommen mit Island und Norwegen (SR 0.362.32)
Protokoll zu Dänemark (SR 0.142.393.141)
Beitrittsprotokoll Liechtenstein (SR 0.142.395.141)
Vollzugsabkommen mit einzelnen Dublin-Staaten
Vereinbarung mit Österreich (SR 0.142.392.681.163)
Botschaften
Botschaft zum Schengener Informationssystem (SIS)
Botschaft Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands (04.09.2019)
Botschaft eu-LISA (13.02.2019)
Botschaft Einreise- und Ausreisesystem, EES (21.11.2018)
Botschaft Zusatzvereinbarung Fonds für die innere Sicherheit (15.9.2017)
Botschaft EUROSUR (28.05.2014)
Botschaft Binnengrenzkontrollen (09.04.2014)
Botschaft Dublin/Eurodac (07.03.2014)
Botschaft Anschluss an die europäische IT-Agentur (23.05.2012)
Botschaft Aussengrenzenfonds (24.02.2010)
Botschaft Übernahme Rückführungsrichtlinie und Änderung des AuG (18.11.2009)
Botschaft Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (18.11.2009)
Botschaft Datenschutz (11.09.2009)
Botschaft Schengener Visa Information System (VIS) (29.05.2009)
Botschaft Waffengesetz (13.05.2009)
Botschaft Austausch von polizeilichen Informationen (Schwedische Initiative) (19.11.2008)
Botschaft FRONTEX/RABIT (13.02.2008)
Botschaft Schengener Grenzkodex (24.10.2007)
Botschaft Biometrische Pässe (08.06.2007)
Umsetzungsgesetzgebung
Dokumente
Schengen/Dublin: Informationsblatt (PDF, 4 Seiten, 213.9 kB, Deutsch)
Folien Schengen/Dublin (PDF, 33 Seiten, 714.6 kB, Deutsch)
Folien "Der bilaterale Weg" (PDF, 17 Seiten, 1.3 MB, Deutsch)
Folien "Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz-EU" (PDF, 35 Seiten, 647.1 kB, Deutsch)
Liste der Abkommen Schweiz-EU (PDF, 28 Seiten, 634.0 kB, Deutsch)
Abkürzungsverzeichnis zur Europapolitik (PDF, 10 Seiten, 91.8 kB, Deutsch)