Lebensmittelsicherheit

Zwischen der Schweiz und der EU werden jedes Jahr Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von über 16 Milliarden CHF gehandelt. Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Dies zeigt sich namentlich auch bei den Agrarerzeugnissen. Um deren Sicherheit und jene von Lebensmitteln im gemeinsamen Handel langfristig zu gewährleisten, sowie die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen und Betrug zu schützen, wollen die Schweiz und die EU im Bereich Lebensmittelsicherheit enger zusammenarbeiten.

Der Zweck dieses Binnenmarktabkommens ist es, einen umfassenden, gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum über die gesamte Lebensmittelkette – vom Acker bis zum Teller – zu schaffen. Das bedingt eine Aktualisierung und Ausweitung des bestehenden Landwirtschaftsabkommens von 1999.

Konkret soll die Schweiz Zugang zu den relevanten Komitees und Arbeitsgruppen der EU, ihren Warnsystemen (u. a. Täuschungsschutz und das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF) sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhalten. Zugleich sollen Schweizer Lebensmittelproduzenten einen besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt bekommen (und EU-Produzenten umgekehrt zum Schweizer Markt).

Ebenso soll die Zusammenarbeit bei Zulassungsprozessen verstärkt werden, beispielsweise bei neuartigen Lebensmitteln oder im Bereich der Pflanzenschutzmittel. Die bestehenden Ausnahmen (u. a. das Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut und das Tiertransitverbot) sollen erhalten bleiben. Neue Ausnahmen zur Absicherung der Schweizer Standards sollen im Abkommen verankert werden, insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der neuen Technologien in der Lebensmittelproduktion.

Die Agrarpolitik ist vom Abkommen nicht betroffen, d. h. beide Seiten bleiben eigenständig in deren Ausgestaltung. Gleiches gilt für den bestehenden Grenzschutz für Agrarprodukte (durch  Zölle und Kontingente).

Faktenblatt: Lebensmittelsicherheit (PDF, 1 Seite, 224.2 kB, Deutsch)