Die Schweiz ist eng in das Stromsystem ihrer Nachbarländer eingebunden. Dies ist physikalisch und geographisch bedingt, aber mit der EU nicht rechtlich abgesichert. Deshalb soll im Zuge der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU auch ein Stromabkommen abgeschlossen werden.
Strom
Das Stromabkommen soll die Zusammenarbeit im Bereich Netzstabilität absichern, den Stromhandel vereinfachen und die Versorgungssicherheit stärken. Künftig sollen Schweizer Akteure gleichberechtigt am europäischen Strombinnenmarkt teilnehmen können. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid soll gleichwertig in die europäischen Prozesse zum Betrieb des Übertragungsnetzes eingebunden werden. Die Kooperation von Schweizer Behörden und Institutionen mit ihren Pendants auf europäischer Ebene soll abgesichert werden. Im Stromabkommen sind zudem Regeln über staatliche Beihilfen und deren Überwachung zu definieren.
Bereits von 2007 bis 2018 wurden Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU geführt. Diese wurden aufgrund der damals offenen institutionellen Fragen seitens EU sistiert. 2024 sollen die Verhandlungen wieder aufgenommen und die institutionellen Elemente auch im Stromabkommen verankert werden.
Faktenblatt: Strom (PDF, 1 Seite, 239.6 kB, Deutsch)