Die Europäischen Gemeinschaften

Europakarte mit den neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften 1973.
Die Europäischen Gemeinschaften 1973 nach dem Beitritt des Vereinigten Königreichs, der Republik Irland und Dänemark. © Kolja21 - Wikimedia

Die Europäischen Gemeinschaften EG bestanden aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom. 1967 wurden Exekutivorgane dieser drei Gemeinschaften zusammengeführt. Von 1973‒1985 wuchsen die EG auf zwölf Mitgliedsländer an. Mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte EEA 1986 bekundeten diese Länder ihren Willen zur Gründung der Europäischen Union EU.

Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus, den Frieden in Europa zu sichern und militärische Konflikte künftig zu verhindern. Mittel zum Zweck sollte eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung und verstärkte Zusammenarbeit sein, die das Wachstum in einem grösseren Markt ankurbeln sollte. Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten 1951 den Vertrag von Paris und gründeten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

Die Römer Verträge

Die Institutionen der EGKS legten den Grundstein für die EU: Aus der Hohen Behörde, der Exekutive der EGKS, wurde im Laufe der Zeit die Europäische Kommission und aus der Beratenden Versammlung das Europäische Parlament.

Mit der Unterzeichnung der Römer Verträge folgte 1957 als zweiter Schritt die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Damit wollten die sechs Staaten einen gemeinsamen freien Markt schaffen und die friedliche Nutzung der Atomenergie weiterentwickeln. Dritter Schritt war der sogenannte Fusionsvertrag. Damit wurden 1967 die Institutionen der drei Gemeinschaften zusammengelegt und neu als Organe der Europäischen Gemeinschaften bezeichnet.

Erweiterungen von sechs auf zwölf Mitgliedsstaaten

1973 erfuhren die Europäischen Gemeinschaften ihre erste Erweiterung, die sogenannte Nord-Erweiterung. Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich traten der Gemeinschaft bei. Das Vereinigte Königreich hatte bereits 1963 einen Antrag auf Beitritt gestellt, der aber damals am französischen Widerstand gescheitert war. Mit dem Beitritt in die EG trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Freihandelszone EFTA aus, deren Gründung das UK als Gegenentwurf zu den EG betrieben hatte.

Dieser Erweiterungsrunde folgte 1981 als zehnter Staat Griechenland. Portugal und Spanien traten 1985 bei, nach fast einstimmiger Zustimmung der nationalen Parlamente in beiden Ländern. Portugal trat aus der EFTA aus, was zu einer weiteren Schwächung der Freihandelszone führte. Spanien befreite sich mit diesem Schritt aus der Isolation, in der es sich während der Zeit der Franco-Diktatur befunden hatte. Eine teilweise befürchtete Migrationswelle aus diesen beiden Ländern blieb aus.

Die Einheitliche Europäische Akte

Mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde 1986 ein mehrjähriger Reformprozess abgeschlossen. Die Römer Verträge wurden geändert und ergänzt. Bis 1993 sollte der Europäische Binnenmarkt Realität werden, das Wirtschaftsrecht angeglichen und sämtliche nationalen Hemmschwellen für den Handel im EU-Raum abgeschafft sein. Die EEA stellt die erste grosse Reform der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften dar. Ihr lag die Absicht zugrunde, einen ersten Schritt in Richtung einer Europäischen Union zu tun. Die europäische politische Zusammenarbeit wurde damit auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Die Zusammenarbeit wurde um zusätzliche Bereiche erweitert und es wurden Massnahmen zur Stärkung des inneren Zusammenhalts, der Verbesserung der Beschlussfähigkeit und der demokratischeren Entscheidungsfindung beschlossen.

Meilensteine