Die Europäischen Gemeinschaften EG bestanden aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom. 1967 wurden Exekutivorgane dieser drei Gemeinschaften zusammengeführt. Von 1973‒1985 wuchsen die EG auf zwölf Mitgliedsländer an. Mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte EEA 1986 bekundeten diese Länder ihren Willen zur Gründung der Europäischen Union EU.
Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus, den Frieden in Europa zu sichern und militärische Konflikte künftig zu verhindern. Mittel zum Zweck sollte eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung und verstärkte Zusammenarbeit sein, die das Wachstum in einem grösseren Markt ankurbeln sollte. Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten 1951 den Vertrag von Paris und gründeten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).