Bundesrat Schneider-Ammann unterzeichnet Wettbewerbsabkommen mit der EU

Medienmitteilung, 17.05.2013

Bern - In Brüssel haben am 17. Mai 2013 Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ein Wettbewerbsabkommen unterzeichnet. Es regelt die Zusammenarbeit bei der Anwendung der Wettbewerbsrechte der Schweiz und der EU. Das Abkommen muss noch von den Parlamenten genehmigt werden.

Das Abkommen stützt sich auf die Gleichwertigkeit des Wettbewerbsrechts (droit de la concurrence) der Schweiz und der EU. Es ist prozessrechtlicher Natur und setzt keine materielle Harmonisierung des Rechts voraus. Die Vertragsparteien werden somit weiterhin ihr eigenes Wettbewerbsrecht anwenden. Das Abkommen schafft Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien und trägt so zu einem wirksameren Vollzug der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbestimmungen bei.

Im Rahmen der im Abkommen vorgesehenen Zusammenarbeit können sich die Wettbewerbsbehörden ihre Vollzugsmassnahmen gegenseitig mitteilen und diese im Falle von miteinander verbundenen Sachverhalten koordinieren. Bei entsprechenden Untersuchungsverfahren ist nun auch ein Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden möglich. Der Umgang mit den für die Untersuchungsverfahren benötigten vertraulichen Informationen ist durch das Abkommen besonders streng geregelt. Dank des Abkommens haben die Wettbewerbsbehörden bei grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen nun leichter Zugang zu Beweismitteln. Gleichzeitig wird aber an den im Wettbewerbsrecht der Schweiz und der EU vorgesehenen Verfahrensgarantien für die betroffenen Unternehmen festgehalten, insbesondere was die Vertraulichkeit und die Verwendung von zwischen den Behörden ausgetauschten Informationen anbelangt. Gemäss dem Abkommen steht es zudem im freien Ermessen der jeweiligen Behörde, auf ein Ersuchen der Behörde der anderen Vertragspartei einzutreten oder nicht.

Während der Verhandlungen haben die Schweiz und die EU ausserdem einen ergänzenden Notenwechsel vereinbart, um gewisse praktische Probleme bei der Notifikation hoheitlicher Akte zu regeln. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Notifikation von Rechtsakten an Schweizer Unternehmen sehen die Verbalnoten vor, dass die Europäische Kommission ihre Akte der zuständigen Schweizer Behörde (WEKO) zustellt, die sie anschliessend an die betroffenen Unternehmen weiterleitet.

Aufgrund der zunehmenden Integration der Weltwirtschaft kommen grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Verhaltensweisen immer häufiger vor. Gerade bei Untersuchungen solcher Verhaltensweisen tun sich die Wettbewerbsbehörden im Hinblick auf einen wirksamen Vollzug ihres Wettbewerbsrechts indes schwer, da sich ihr Handlungsspielraum auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkt. Angesichts der starken Verflechtung zwischen den Volkswirtschaften der Schweiz und der EU wird dieses Zusammenarbeitsabkommen sowohl in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs beitragen. Dies liegt im Interesse beider Vertragsparteien.

Am 18. August 2010 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat genehmigt. Die Verhandlungen dauerten von März 2011 bis April 2012.

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