Der Bundesrat will den polizeilichen Informationsaustausch beschleunigen

Medienmitteilung, 07.12.2018

Die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten soll noch effizienter und schneller werden, namentlich bei der Terrorismusbekämpfung und bei Ermittlungen in Fällen von Schwerstkriminalität. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Unterzeichnung des Prümer Abkommens und des Eurodac-Protokolls genehmigt.

Die Prümer Zusammenarbeit verbessert den Informationsaustausch unter den europäischen Polizeibehörden, weil bestimmte nationale Informationssysteme vernetzt werden, in denen DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten gespeichert sind. Die Möglichkeit DNA-Profile oder Fingerabdrücke schnell abzugleichen, ist ein zentrales Element der internationalen Polizeizusammenarbeit, besonders bei Ermittlungen in Fällen von Terrorismus und Schwerstkriminalität.

Derzeit übermitteln die Schweizer Behörden Anträge auf Abgleich von DNA-Profilen oder Fingerabdrücken über den Interpol-Kanal. Das dauert oft lange. Es ist zudem nicht möglich, spezifisch auf Zielländer gerichtete Anträge zu stellen, weshalb die Anfragen bisweilen auch unbeantwortet bleiben. Dank der Prümer Zusammenarbeit werden die Schweizer Polizeibehörden rasch in Erfahrung bringen können, ob ein anderer an dieser Zusammenarbeit beteiligter Staat Informationen über Personen hat, die in der Schweiz einer Straftat verdächtigt werden. Diese Neuerung ermöglicht es, Ermittlungen rascher voranzutreiben bzw. zu einem Abschluss zu führen.

Die Vorgehensweisen krimineller Organisationen aufdecken

Einzeltäter und kriminelle Gruppierungen sind vernetzt und mobil wie alle Menschen in der heutigen Gesellschaft. Sie bewegen sich schnell, über Landesgrenzen hinweg und sie agieren zunehmend in Netzwerken. Die Schweiz ist keine Insel. Soll unser Land für diese neuen Herausforderungen gewappnet sein, braucht es neue Instrumente. Die Prümer Zusammenarbeit ist ein solches Instrument.

Mit dessen Hilfe lässt es sich einfacher feststellen, ob zwischen Verbrechen, die in der Schweiz und im Ausland begangen worden sind, eine Verbindung besteht. Seriendelikte lassen sich einfacher als solche erkennen und die Vorgehensweisen krimineller Organisationen können aufgedeckt werden. Die Prümer Zusammenarbeit ermöglicht somit neue Ansätze bei der Ermittlung in bestimmten Fällen und bietet die Möglichkeit, bis anhin ungelöste Verbrechen aufzuklären.

Mit der Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit kann auch das so genannte PCSC-Abkommen (Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime) mit den Vereinigten Staaten von Amerika realisiert werden. Diese vom Bundesrat im Jahr 2012 genehmigte Zusammenarbeit verfolgt dieselben Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücke beschränkt.

Eurodac nutzen

Das Eurodac-Protokoll sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich gestattet zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten und in Fällen, in denen der Verdacht auf Terrorismus besteht.

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