Beim Fonds für die innere Sicherheit im Bereich des Grenzschutzes (kurz ISF-Grenze) handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung von besonders belasteten Schengen-Staaten: Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Die Übernahme der entsprechenden Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar.
Ziel sind effizientere Kontrollen und weniger illegale Einreisen
Der ISF-Grenze soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und die illegalen Einreisen zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Der Fonds gilt als Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz seit 2009 beteiligt und der Ende 2013 ausgelaufen ist. Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten werden die assoziierten Schengen-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen.
Für den Zeitraum 2014-2020 wurde für den ISF-Grenze ein Gesamtbetrag in Höhe von 2,760 Milliarden Euro festgesetzt (ohne Beiträge der assoziierten Staaten). Die exakte Höhe des Schweizer Beitrages lässt sich zurzeit noch nicht bestimmen. Sie hängt von den Modalitäten in der Zusatzvereinbarung ab, die noch auszuhandeln sind. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement rechnet jedoch mit Jahresbeiträgen von rund 20 Millionen CHF und hat diese Mittel im Finanzplan 2015-2017 bereitgestellt.
Die Schweiz wird aus dem Fonds Gelder für nationale Massnahmen erhalten. Geplant sind beispielsweise Investitionen in Infrastrukturen beim Grenzübergang. Zudem sollen IT-Projekte im Bereich des Schengener Informationssystems SIS II berücksichtigt werden. Beim SIS II handelt es sich um eines der bedeutendsten Instrumente für die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa und eine wichtige Ausgleichsmassnahme für den Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
Genehmigung durch die Bundesversammlung
Die Zusatzvereinbarung muss zusammen mit dem Notenaustausch zur Übernahme der neuen Verordnung den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden. Es sind keine Gesetzesänderungen erforderlich.
Zum Entwurf des Verhandlungsmandats werden die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates konsultiert. Danach wird der Bundesrat das endgültige Verhandlungsmandat verabschieden.
Adresse für Rückfragen:
Sibylle Siegwart, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 85 02
Herausgeber:
Der Bundesrat,Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten