Die EU-Kommission hat im Mai 2013 vom EU-Finanzministerrat (Ecofin) den Auftrag erhalten, Verhandlungen über die Revision des bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz aufzunehmen. Die EU will damit die Anpassung dieses Abkommens an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen. Mit der Revision sollen Schlupflöcher gestopft werden, damit die Zinsbesteuerung nicht via zwischengeschaltete Gesellschaften oder bestimmte Finanzinstrumente umgangen werden kann.
Die Schweiz hat sich bereits seit 2009 gesprächsbereit über eine Revision des Abkommens gezeigt. Jedoch soll eine Anpassung des Abkommens nur vereinbart werden, wenn im Rahmen des EU-Regulierungsvorhabens MIFID eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung für die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen gefunden wird.
Inhaltlich geht es um eine technische Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens; dies auf der Basis des bestehenden Koexistenzmodells - also des Steuerrückbehalts mit der Alternative einer freiwilligen Meldung. Der genaue Inhalt des Verhandlungsmandats ist vertraulich.
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