Die Schweiz hat heute zugestimmt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur Flug- und Luftsicherheit in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die wichtigsten Punkte betreffen die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen sowie die Arbeitsmethoden der EASA (Europäische Flugsicherheitsbehörde) bei den Inspektionen in den Mitgliedsstaaten. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Sicherheitskontrollen für Personen und Luftfracht.
Zudem wurden neue Regelungen zur Flugsicherung eingeführt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um technische Normen sowie um Bestimmungen zum Leistungs- und Gebührensystem für Flugsicherungsdienste, das im europäischen Luftraum eingeführt wurde.
An der Sitzung vom 29. November 2013 hatte der Bundesrat das Mandat der Schweizer Delegation festgelegt. Letztere wurde vom Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Peter Müller, geleitet. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. Februar 2014 in Kraft.
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Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation