Staatsangehörige der Republik Moldowa, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, werden damit für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Inhaber eines moldawischen Passes ist demgegenüber weiterhin nur sehr beschränkt möglich. Sie wird moldawischen Staatsangehörigen erst unter der Voraussetzung gewährt, dass sie gut qualifiziert sind und auf dem inländischen Arbeitsmarkt sowie auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine anderen, entsprechend ausgebildeten Personen zur Verfügung stehen. Im Weiteren müssen die im Ausländerrecht vorgesehenen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
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Der Bundesrat,Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement