Bundesrat will Entsendegesetz anpassen

Medienmitteilung, 01.07.2015

Bern - Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5‘000 Franken auf 30‘000 Franken zu erhöhen.

Die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit sind seit ihrem Inkrafttreten optimiert  worden. Zusätzlich wird ihr Vollzug laufend verbessert. Die FlaM haben dazu beigetragen, dass sich die  Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz grundsätzlich halten konnten. Damit dies auch weiterhin der Fall ist, schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz zu erhöhen.

Die höheren Verwaltungssanktionen sollen einerseits gegen ausländische Arbeitgeber ausgesprochen werden können, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Andererseits sollen die Kantone Schweizer Arbeitgeber, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen, ebenfalls höher sanktionieren können.

Ursprünglich beschloss der Bundesrat, die Erhöhung der Sanktionen im Entsendegesetz (EntsG) parallel zur Revision des Schwarzarbeitsgesetzes und bis im Oktober 2015 zu beantragen.

Im Rahmen eines Treffens im Mai 2015 zwischen dem Vorsteher des WBF und den Sozialpartnern wurde seitens der Arbeitnehmervertreter der Wunsch nach einer vorgezogenen Behandlung der Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im EntsG geäussert, welchem sich die Arbeitgebervertreter offen gegenüber zeigten. Diesem Resultat einer funktionierenden und gelebten Sozialpartnerschaft soll mit der vorgezogenen Vorlage Rechnung getragen werden.

Adresse für Rückfragen:

Boris Zürcher, SECO, Leiter Direktion für Arbeit
Tel. 058 462 29 26

Rolf Gerspacher, SECO, stv. Leiter
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Tel. 058 462 29 31

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Internet: http://www.wbf.admin.ch

 

Dateianhänge:

Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes  

Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne