Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes

Bern, Medienmitteilung, 02.09.2015

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten wird gelockert. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich bleibt die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die Rechtslage geklärt und gleichzeitig der internationalen Entwicklung Rechnung getragen.

Eine Lockerung der Amtshilfepraxis bei gestohlenen Daten hatte der Bundesrat schon 2013 bei der ersten Revision des Steueramtshilfegesetzes vorgeschlagen. Damals hatte aber eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände den Vorschlag in der Vernehmlassung abgelehnt. Inzwischen hat sich die internationale Praxis durchgesetzt, dass nur sehr begrenzt Ausnahmen vom Informationsaustausch toleriert werden. Der Informationsaustausch könnte zum Beispiel verweigert werden, wenn er der öffentlichen Ordnung widerspräche, etwa bei Ersuchen, die durch rassistische, politische oder religiöse Verfolgung motiviert sind.

Die Praxis der Schweiz wurde deshalb vermehrt von zahlreichen Ländern sowie vom Global Forum in Frage gestellt. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung klärt der Bundesrat die Rechtslage und berücksichtigt die internationalen Erfordernisse. Zudem verbessert sich die Ausgangslage der Schweiz für die zweite Phase der Länderüberprüfung des Global Forums zur steuerlichen Amtshilfe.

Zwar tritt die Schweiz auf Amtshilfegesuche, die auf gestohlenen Daten beruhen, welche der ersuchende Staat ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erlangt hat, weiterhin nicht ein. Hingegen will die Schweiz künftig auf Ersuchen eintreten, falls diese auf Daten beruhen, welche der ersuchende Staat via ordentlichen Amtshilfeweg oder öffentliche Quellen erhalten und die er nicht anderweitig durch ein aktives Verhalten beschafft hat. Die betroffenen ausländischen Steuerpflichtigen behalten aber ihre gesetzmässigen Rekursrechte gegen den Austausch von Bankkundendaten im Rahmen der Amtshilfe.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Dezember 2015. Die Vorlage soll im Sommer 2016 in die parlamentarische Beratung kommen.


Gesetz(pdf, 455kb)
Erläuternder Bericht(pdf, 50kb)
Brief an die Kantone(pdf, 25kb)
Brief an die Organisationen(pdf, 25kb)
Adressatenliste(pdf, 77kb)
Fragen und Antworten(pdf, 28kb)


Adresse für Rückfragen:

Mario Tuor, Leiter Kommunikation SIF
Tel. +41 58 462 46 16, mario.tuor@sif.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Finanzdepartement