Abbau von administrativen Hürden im grenzüberschreitenden Bahnverkehr

Medienmitteilung, 13.12.2019

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU hat am 13. Dezember 2019 in Brüssel einen Beschluss zum weiteren Abbau von Hindernissen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr gefasst: Die Zulassung von Rollmaterial wird mit der EU vereinheitlicht und der administrative Aufwand für die Antragssteller reduziert. Entsprechende Regelungen sind im Landverkehrsabkommen verankert worden. Weiter haben sich die beiden Delegationen über aktuelle Themen der Verkehrspolitik ausgetauscht.

Seit Juni 2019 gilt in der EU ein einheitliches, vereinfachtes Verfahren für die erstmalige Zulassung von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr: Für Lokomotiven, Triebzüge und Bahnwagen, die in mehreren Ländern eingesetzt werden sollen, müssen die Hersteller nur noch einen einzigen Antrag für die Zulassung einreichen, und zwar an die Eisenbahnbahnagentur der EU (ERA). Ebenfalls vereinfacht und auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden die Verfahren für Sicherheitsbescheinigungen. Mit diesen weisen die Eisenbahn-Unternehmen nach, dass sie die Voraussetzungen für einen sicheren Bahnbetrieb erfüllen.
Die Schweiz setzt sich stark dafür ein, dass der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst hindernisfrei funktioniert. Dies nützt den Passagieren und der Verlagerungspolitik. Der Bundesrat hat darum am 6. November 2019 entschieden, die schweizerischen Verfahren mit den neuen Verfahren der EU anzugleichen und dafür die Eisenbahnverordnung anzupassen.
Dementsprechend hat der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU in Brüssel einen Beschluss verabschiedet, welcher die Zusammenarbeit mit der ERA sicherstellt und zudem eine Reihe von Rechtsakten im Bereich Bahnsicherheit in den Anhang des Landverkehrsabkommens aufnimmt. Zu diesem Zweck ist auch eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der ERA genehmigt worden.
Langfristige Ziele der Schweiz sind die vollständige Harmonisierung der Verfahren im Rahmen der sogenannten technischen Säule des vierten EU-Bahnpakets sowie der Beitritt zur ERA. Das schweizerische Parlament wird sich voraussichtlich im Jahr 2021 damit befassen.
Anlässlich des Treffens in Brüssel hat die Schweizer Delegation die Vertreter der EU zudem über den Entscheid des Bundesrats orientiert, per 1. Januar 2021 die Lastwagen der Abgasklassen EURO IV und V in die teuerste LSVA-Kategorie abzuklassieren, um damit die Verlagerungswirkung der LSVA aufrecht zu erhalten. Der Gemischte Landverkehrsausschuss wird den dazugehörenden Beschluss voraussichtlich 2020 fassen.


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