Brexit: Kontingente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs im Falle eines ungeordneten Austritts aus der EU

Medienmitteilung, 13.02.2019

Der Bundesrat will die engen bilateralen Beziehungen zum Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit sicherstellen. Er hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 deshalb über die Regelung der Zulassung von britischen Staatsangehörigen im Falle eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entschieden. Für britische Staatsangehörige, welche zwecks Erwerbstätigkeit ab dem 30. März 2019 in die Schweiz einreisen möchten, soll ein separates Kontingent von Bewilligungen gelten. Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende März 2019 die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ausarbeiten.