Sicherheitsvereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Verteidigungsagentur

Medienmitteilung, 24.11.2021

Die Schweiz arbeitet in ausgewählten Bereichen mit der Europäischen Verteidigungsagentur zusammen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 eine Vereinbarung genehmigt, die den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen regelt.

Die Schweiz und die Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) schlossen 2012 ein rechtlich unverbindliches Kooperationsrahmenabkommen (Framework for Cooperation) ab. Dieses stellt die Grundlage für die Teilnahme der Schweiz an ausgewählten Kooperationsprojekten der EVA dar. Dazu gehört beispielsweise die Teilnahme der Schweizer Luftwaffe am multinationalen Helikopter-Übungsprogramm, das von der EVA organisiert wird. Um an solchen Projekten vollständig teilnehmen zu können, braucht es den Abschluss einer Sicherheitsvereinbarung.

Gestützt auf diese Vereinbarung können entsprechend internationalem Standard auch klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden. Solche Vereinbarungen ermöglichen es unter anderem auch Schweizer Firmen, sich für Aufträge mit klassifiziertem Inhalt, welche von der EVA ausgeschrieben werden, zu bewerben.

Diese Vereinbarung bildet die Basis für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der Schweiz und der EVA.

Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten oder Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen aus dem militärischen Bereich. Solche Informationsschutzvereinbarungen dienen dazu, auch in sensitiven Bereichen kooperieren zu können.


Adresse für Rückfragen:

Mireille Fleury
Sprecherin VBS
+41 58 463 16 23


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport