Zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum dank SIS-Weiterentwicklung

Medienmitteilung, 19.10.2022

Die Schengen-Staaten wollen das Schengener Informationssystem (SIS) verbessern, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu optimieren. Die Änderungen stärken die Bekämpfung des illegalen Aufenthalts im Schengen-Raum und die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden in Europa. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 die Umsetzung im Schweizer Recht auf Verordnungsstufe verabschiedet. Die Bestimmungen treten am 22. November 2022 in Kraft.

In der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS-Verordnung) werden die Zugriffsrechte der Migrationsbehörden und anderer Behörden auf Fahndungseinträge präzisiert. Zusätzlich werden die Ausschreibungskategorien für Personen und Gegenstände erweitert, beispielsweise für schutzbedürftige Personen. Auch werden neu Rückkehr-Entscheide sowie alle vollstreckbaren strafrechtlichen Landesverweisungen im SIS erfasst. Diese zusätzlichen Daten sollen auch statistisch ausgewertet werden und tragen so zur Herstellung einer Statistik zum Vollzug der Landesverweisungen bei.

Eine andere Änderung betrifft die Verordnung Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Neu werden die Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen, gegen die ein Rückkehrentscheid verfügt worden ist, in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten (AFIS) gespeichert. Diese Daten werden schon seit dem 1. Juli 2021 bei einer polizeilichen Ausschreibung zwecks Einreiseverweigerung an das nationale SIS übermittelt. Das wird künftig für alle Migrationsausschreibungen gelten - mit dem Ziel der besseren Identifizierung ausgeschriebener Personen.

Die Verordnungsänderungen basieren auf Gesetzesanpassungen, die das Schweizer Parlament am 18. Dezember 2020 gutgeheissen hat. Zu den Verordnungsänderungen hat der Bundesrat zudem eine Vernehmlassung durchgeführt. In der Vernehmlassung wurden die Verordnungsänderungen grundsätzlich begrüsst. Kleinere Kritikpunkte wurden aufgenommen. So stellt der Bund die benötigten IT-Lösungen bereit, um die von den Kantonen vorzunehmenden zusätzlichen Dateneingaben zu optimieren. Die gesetzlichen Grundlagen treten am 22. November 2022 in Kraft. Gleichzeitig ist die Inbetriebnahme des verbesserten SIS vorgesehen.


Weiterführende Informationen

Erläuternder Bericht
ZEMIS-Verordnung
N-SIS-Verordnung
RIPOL-Verordnung
Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
VZAE
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der Änderung vom 18. Dezember 2020 des Strafgesetzbuches
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


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Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat