Nach der dritten Sondierungsrunde zum Paketansatz des Bundesrats, hat Staatsekretärin Livia Leu heute zusammen mit der Generalsekretärin der Europäischen Kommission, Ilze Juhansone, das rechtlich nicht verbindliche MoU zum zweiten Schweizer Beitrag unterzeichnet. Das MoU war vom Bundesrat bereits am 24. November 2021 und auf Seiten der EU am 4. April 2022 genehmigt worden.
Am 30. September 2021 hatte das Schweizer Parlament den Beitrag freigegeben und damit ein positives Signal an die EU mit Blick auf die Fortsetzung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs gesendet.
Das MoU hält die wichtigsten Eckwerte des zweiten Schweizer Beitrags fest. Dazu gehören dessen Höhe, die Aufteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten sowie Prinzipien für die Zusammenarbeit und die Umsetzung des Beitrags.
Das MoU bildet somit den Rahmen für die laufenden Gespräche mit den Partnerländern zu den jeweiligen bilateralen Umsetzungsabkommen, in welchen u.a. die länderspezifischen thematischen Schwerpunkte vereinbart werden. Diese Verhandlungen sollen nun rasch vorangetrieben und möglichst in diesem Jahr abgeschlossen werden.
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Der zweite Schweizer Beitrag soll mit Schweizer Expertise zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten beitragen.
Mit dem Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1047 Millionen Franken sollen die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den 13 Ländern verringert werden, welche der EU seit 2004 beigetreten sind (EU-13). Der Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken ist vorgesehen für Massnahmen im Bereich Migration, auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13. Zusammen mit dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung von 65 Millionen Franken (5%) bilden die Rahmenkredite den zweiten Schweizer Beitrag im Umfang von 1302 Millionen Franken über 10 Jahre. Wie beim Erweiterungsbeitrag fliesst auch der zweite Schweizer Beitrag in ausgewählte Projekte und Programme in den Partnerländern und wird nicht direkt in deren Haushalte oder an die EU überwiesen.
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