Start der Verhandlungen über die Teilnahme am Schengen-Fonds für die innere Sicherheit

Bern-Wabern, Medienmitteilung, 20.10.2014

In Brüssel haben heute die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit im Bereich des Grenzschutzes im Schengen-Raum begonnen. Der Fonds trägt dazu bei, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Die auszuhandelnde Zusatzvereinbarung legt die Modalitäten der Teilnahme fest. Die Verhandlungen werden gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island geführt.

Beim Fonds für die innere Sicherheit im Bereich des Grenzschutzes (kurz ISF-Grenze) handelt es sich um einen Solidaritätsfonds für den Zeitraum 2014-2020 zur Unterstützung von besonders belasteten Schengen-Staaten; das sind Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Bundesrat entschied bereits am 6. Juni 2014 die neue EU-Verordnung als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands vorbehaltlich ihrer parlamentarischen Genehmigung zu übernehmen.

Festsetzung der Jahresbeiträge und Durchführungsbestimmungen
Die spezifischen Modalitäten der Beteiligung am Fonds müssen zwischen der EU einerseits und der Schweiz sowie den weiteren assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) andererseits in einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Die Vereinbarung soll insbesondere die finanziellen Beiträge der assoziierten Staaten sowie notwendige Durchführungsbestimmungen im Bereich der Finanzkontrolle und -führung regeln. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD rechnet mit Jahresbeiträgen von rund 20 Millionen Franken und hat diese Mittel im Finanzplan 2016-2018 bereitgestellt.

Genehmigung durch die Bundesversammlung
Die Zusatzvereinbarung wird zusammen mit dem Notenaustausch zur Übernahme der neuen Verordnung den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet. Es sind keine Gesetzesänderungen erforderlich.


Adresse für Rückfragen:

Martin Reichlin, Bundesamt für Migration, Tel. +41 58 465 93 50


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement